Der Satz ist in aller Munde: „Israels Existenzrecht darf nicht in Frage gestellt werden.“

Man muß fairerweise anmerken, daß dieser Schwachsinn mitnichten neu ist. So reden sich die Tel-Aviver Regierung und ihre Washingtoner Vorgesetzten schon seit Jahren aus Verhandlungen heraus. Das ist die Wunderwaffe, die immer wieder die Gefahr einer diplomatischen Lösung aus der Welt schafft.

Wie ist der Satz zu verstehen? Sicherlich so, daß Israel nach dem Völkerrecht ein Existenzrecht zustehen soll. So ein Recht wird wohl kaum nur Israel zustehen. Alle Staaten sind völkerrechtlich gleichgestellt.

Gut, dann haben Staaten also ein Existenzrecht. Alles klar.

Wann beginnen denn die Wiedergutmachungszahlungen an die Regierung Modrow?

Was schmunzeln Sie denn da? Wir hatten uns doch gerade erst darüber geeinigt, daß Staaten ein Existenzrecht haben. Ist die DDR etwa kein Staat? Gewesen, ja, das stimmt. Ihre Existenz ist ja bekanntlich aufgehoben worden – die DDR ist wortwörtlich von der Landkarte getilgt worden. Eine schwerere Existenzrechtsverletzung kann man sich gar nicht vorstellen. Wo bleibt die Empörung? Wo bleiben die Sanktionen?

Nicht, daß man nicht streng genommen behaupten könnte, die Bevölkerung der DDR sei hart bestraft, und die Deutsche Demokratische Republik dadurch postum rehabilitiert worden. Aber die freie Marktwirtschaft ist keine Strafe, sondern nur ein Ergebnis. Das ist also kein Argument.

Wie jetzt? Die DDR war ein Unrechtsstaat? Na und? Unrechtsstaat ist immer noch Staat, oder etwa nicht? Wenn Sie jetzt tatsächlich argumentieren wollen, daß systematische Menschenrechtsverletzungen ausreichen, um einem Staat sein Existenzrecht abzuerkenen…also, da wollen Sie nun wirklich nicht hin!

Es gibt aber ein kleines Problem. So ein Recht ist im Völkerrecht nämlich überhaupt nicht zu finden. Dieses „Existenzrecht“ gibt es gar nicht. Kein Staat der Welt hat irgendein Recht, fortzubestehen. So ein Recht stünde sogar im Widerspruch zu den Werten der Aufklärung und zum Wesenskern des demokratischen Gedankenguts. Kerngedanke der Demokratie ist, daß der Staat kein Selbstzweck sei, sondern immer nur um der Bevölkerung willen existiere. Wenn ein Staat die Rechte und Belange der Bevölkerung mißachtet, ist er mit allen Mitteln zu beseitigen.

Das sagt nicht Bakunin, sondern Thomas Jefferson, der alte Sklavenvergewaltiger, in der Unabhängigkeitserklärung der nordamerikanischen Kolonien (wodurch sich, nebenbei bemerkt, noch ein weiterer Staat in seinem Existenzrecht bedroht sah).

Ein Existenzrecht von Staaten läßt sich also weder mit dem Völkerrecht noch mit dem Kerngedanken der Demokratie vereinbaren. Kurz: Dieses Recht gibt es nicht.

Und da sollte man ja eigentlich aufatmen. Es gibt nämlich auch Leute, die die BRD als Verletzung des Existenzrechts des Großdeutschen Reiches auffassen und auf Unterlassung und Folgenbeseitigung bestehen.

Wäre ja schade, denen Recht geben zu müssen, bloß um nicht in den Verdacht der Inkonsequenz zu geraten.