Existenzrechte

Der Satz ist in aller Munde: „Israels Existenzrecht darf nicht in Frage gestellt werden.“

Man muß fairerweise anmerken, daß dieser Schwachsinn mitnichten neu ist. So reden sich die Tel-Aviver Regierung und ihre Washingtoner Vorgesetzten schon seit Jahren aus Verhandlungen heraus. Das ist die Wunderwaffe, die immer wieder die Gefahr einer diplomatischen Lösung aus der Welt schafft.

Wie ist der Satz zu verstehen? Sicherlich so, daß Israel nach dem Völkerrecht ein Existenzrecht zustehen soll. So ein Recht wird wohl kaum nur Israel zustehen. Alle Staaten sind völkerrechtlich gleichgestellt.

Gut, dann haben Staaten also ein Existenzrecht. Alles klar.

Wann beginnen denn die Wiedergutmachungszahlungen an die Regierung Modrow?

Was schmunzeln Sie denn da? Wir hatten uns doch gerade erst darüber geeinigt, daß Staaten ein Existenzrecht haben. Ist die DDR etwa kein Staat? Gewesen, ja, das stimmt. Ihre Existenz ist ja bekanntlich aufgehoben worden – die DDR ist wortwörtlich von der Landkarte getilgt worden. Eine schwerere Existenzrechtsverletzung kann man sich gar nicht vorstellen. Wo bleibt die Empörung? Wo bleiben die Sanktionen?

Nicht, daß man nicht streng genommen behaupten könnte, die Bevölkerung der DDR sei hart bestraft, und die Deutsche Demokratische Republik dadurch postum rehabilitiert worden. Aber die freie Marktwirtschaft ist keine Strafe, sondern nur ein Ergebnis. Das ist also kein Argument.

Wie jetzt? Die DDR war ein Unrechtsstaat? Na und? Unrechtsstaat ist immer noch Staat, oder etwa nicht? Wenn Sie jetzt tatsächlich argumentieren wollen, daß systematische Menschenrechtsverletzungen ausreichen, um einem Staat sein Existenzrecht abzuerkenen…also, da wollen Sie nun wirklich nicht hin!

Es gibt aber ein kleines Problem. So ein Recht ist im Völkerrecht nämlich überhaupt nicht zu finden. Dieses „Existenzrecht“ gibt es gar nicht. Kein Staat der Welt hat irgendein Recht, fortzubestehen. So ein Recht stünde sogar im Widerspruch zu den Werten der Aufklärung und zum Wesenskern des demokratischen Gedankenguts. Kerngedanke der Demokratie ist, daß der Staat kein Selbstzweck sei, sondern immer nur um der Bevölkerung willen existiere. Wenn ein Staat die Rechte und Belange der Bevölkerung mißachtet, ist er mit allen Mitteln zu beseitigen.

Das sagt nicht Bakunin, sondern Thomas Jefferson, der alte Sklavenvergewaltiger, in der Unabhängigkeitserklärung der nordamerikanischen Kolonien (wodurch sich, nebenbei bemerkt, noch ein weiterer Staat in seinem Existenzrecht bedroht sah).

Ein Existenzrecht von Staaten läßt sich also weder mit dem Völkerrecht noch mit dem Kerngedanken der Demokratie vereinbaren. Kurz: Dieses Recht gibt es nicht.

Und da sollte man ja eigentlich aufatmen. Es gibt nämlich auch Leute, die die BRD als Verletzung des Existenzrechts des Großdeutschen Reiches auffassen und auf Unterlassung und Folgenbeseitigung bestehen.

Wäre ja schade, denen Recht geben zu müssen, bloß um nicht in den Verdacht der Inkonsequenz zu geraten.

2 comments ↓

#1 Moritz on 03.12.10 at 02:23

Entschuldige, dass ich deinen Blog schon wieder vollspamme, aber nachdem du gemeint hast, dass du hoffest „ein Vertreter des Antideutschtums würde sich melden“ kam ich nicht umhin mir den unter den Fingernägeln brennenden Kommentar zu schreiben.
Zugegeben – ich habe da noch so meine Zweifel ob sich das lohnt. Einerseits mag ich deinen Schreibstil und sehe dass du Interesse an Politik hast, andererseits reicht das Interesse anscheinend nicht so weit, mal einen Text oder ein Buch über Antisemitismus, Antizionismus, Israel und Israelkritik zu lesen.
Ach was – hier hätte es sogar gereicht einfach mal einen kurzen Blick auf Wikipedia zu werfen, bevor du schreibst „Sicherlich so, daß Israel nach dem Völkerrecht ein Existenzrecht zustehen soll. So ein Recht wird wohl kaum nur Israel zustehen.[…]So ein Recht ist im Völkerrecht nämlich überhaupt nicht zu finden. Dieses „Existenzrecht“ gibt es gar nicht.“

Der erste Satz des Wiki-Artikel „Existenzrecht Israels“ lautet nämlich: „Das Existenzrecht Israels bezeichnet den im Völkerrecht verankerten Anspruch dieses Staates auf Fortbestand innerhalb international anerkannter Grenzen und Schutz vor existenzbedrohenden Angriffen aller Art, den alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten haben.“

Wie du aber richtig am Beispiel der DDR und Nazideutschlands dargelegt hast, ist dieses Existenzrecht in der Realität die praktische Frage ob ein Staat in der Lage ist sich militärisch zu verteidigen und ökonomisch wirtschaftlich arbeitet.

Ich weiß ja nicht, auf wen du dich genau mit dem „Zitat“ beziehst, aber in links-israelsolidarischen Kreisen, ist die Argumentation für das Existenzrecht auch keine legalistische, sondern eher eine politisch-moralische.
Nach der Erfahrung der letzten Jahrhunderte, die schließlich in der singulären Shoa mündete, ist ein Schutzraum für alle vom Antisemitismus Verfolgten notwendig. Deshalb wurde Israel gegrüdet und angesichts des real existierenden, eliminatorischen Antisemitismuses ist dieser Schutzraum auch einfach zwingend nötig.

Ach ja, dass Staaten dem Wohl der Bevölkerung dienen sollen, ist meiner Meinung nach natürlich auch nicht haltbar. Ein Staat hat in erster Linie die Aufgabe den kapitalistischen Akkumulationsprozess zu ermöglichen. Dabei abstrahiert er die dem Staat zugehörigenden Individuuen als auf dem Markt und (damit auch) vor Gericht gleiche Subjekte und sorgt im Idealfall für ihre physische Weiterexistenz.

Vieleicht mal Interessant:
http://audioarchiv.blogsport.de/index.php?s=Israel

#2 Élise Hendrick on 03.12.10 at 02:42

Die herablassende Tour würde sich viel eher geziemen, wenn du mal etwas anderes als gequirlten Schwachsinn von dir geben würdest. So ist das nur peinlich.

Um das von dir zitierte Recht, in Frieden innerhalb anerkannter Grenzen zu existieren (was kein Existenzrecht ist – einer Beseitigung des Staates von innen steht es gar nicht im Wege), geht es Israel bekanntlich gar nicht. Das Gefasel vom „Existenzrecht“ kam erst auf, als nicht mehr zu überhören war, daß dieses Recht bereits allseits anerkannt war.

Und natürlich berufen sich deine rechts-israelmilitaristische Kreise nicht auf das Völkerrecht. Das Völkerrecht müssen sie sogar zwingend ignorieren, wenn sie nicht zugeben wollen, daß ihr Fetischstaat völkerrechtlich gesehen ein mehrfacher Kriegsverbrecher ist.