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Wir dienen dem schwarzen Wolfgang

Melodie: Wir tragen die roten Spiegel (Stasi-Hymne)

Wird heut in unsrer BRD
ganz leis etwas gesagt,
das einem ganz gewissen Herrn
beileibe nicht behagt –
wissen Schäubles Wanzenleger
über alles längst Bescheid,
schneiden’s mit für den Minister
zu eurer Sicherheit!

Refrain:
Wir dienen dem schwarzen Wolfgang,
denn der paßt stets schön auf auf alle auf,
und weiß genau: Freiheit ist bloß Hofgang
und Sicherheit ist Ausverkauf!

Wenn nachts die Sonne wieder
vor unsern Augen flieht
(wohl glaubend, daß bei Dunkelheit
sie sich dem Blick entzieht),
lauscht er euren Bettgesprächen
in München, Essen und Schwerin,
und erzählt’s seinen Freunden in D.C. und Berlin

Refrain

Wenn’s beim Telefonieren
in der Leitung komisch klickt,
denkt sich da wohl so mancher, daß
er nicht mehr richtig tickt.
Doch wir könn’ dem attestieren,
daß er doch nicht durchgeknallt –
das ist unsre Fürsorge, die klickend widerhallt!

Schlußplädoyer – ein Abgesang auf unser Bezirksgericht

Verehrter Herr Bezirksmagistrat [Name zum Schutze der Autorin unterdrückt]!

das, was ich im Folgenden vorzutragen habe, werden Herr Bezirksmagistrat vermutlich als bodenlose Ungehörigkeit empfinden, wie Sie überhaupt alles, was an ordnungsgemäße Prozeßführung auch nur leise erinnert, als Ungehörigkeit empfinden. Sei’s drum.

Herrn Bezirksmagistrat behagt es nicht, wenn Prozeßparteien mit Paragraphen und Obergerichtsentscheidungen kommen. Anträge, Argumentationen, Schriftsätze finden Herr Bezirksmagistrat außerordentlich lästig. Bei allem gebührenden Respekt bitte ich ergebenst, Herrn Bezirksmagistrat nahelegen zu wollen, daß Sie sich vielleicht in der Berufswahl geirrt haben. Anträge, Argumentationen, Vorschriften und Rechtsprechungshinweise sind in einem Prozeß nun mal keine Seltenheit. Vielleicht wäre ein Quereinstieg in die primäre Produktion etwas für Sie.

Und überhaupt – wenn Herrn Bezirksmagisrat Hinweise auf das geltende Recht so sehr auf den hochwohlgeborenen Sack gehen, bitte ich gehorsamst, ergebenst vorschlagen zu dürfen, daß Sie das geltende Recht dann gefälligst drauf haben sollten!

Dann bräuchte nämlich keiner extra darauf hinzuweisen, daß mangelnde Zustellung ein Prozeßhindernis ist, daß Parteien das gesetzlich verbriefte Recht haben, Herrn Bezirksmagistrat mit sachdienlichen Anträgen zu belästigen, und daß rechtliches Gehör etwas anderes bedeutet als richterliches Geschrei.

Des Herrn Bezirksmagistrat Unkenntnis in puncto materiellrechtlicher und prozessualer Grundnormen wäre womöglich abzuhelfen, etwa durch Nachholen des offenbar verpennten Jurastudiums. Des Herrn Grundeinstellung ist es leider mitnichten.

Zunächst bitte ich gehorsamst, darauf hinweisen zu dürfen, daß Herrn Bezirksmagistrat keiner zum Amtsantritt gezwungen hat. Sie leisten hier kein Pflichtjahr. Der Job gefällt Herrn Bezirksmagistrat nicht? Dann versuchen Sie’s eben mal im Baugewerbe. Zur Abrißbirne könnten Herr Bezirksmagistrat allemal taugen!

Ach ja, da habe ich wieder eine Redewendung gebraucht, die Herrn Bezirksmagistrat überhaupt nicht gefällt! Sicherlich weiß ich um die Wutanfälle, die Sie jedesmal kriegen, wenn einer "bei allem gebührenden Respekt" sagt. Liegt es vielleicht daran, daß Herr Bezirksmagistrat ganz genau wissen, wieviel Respekt Ihnen eigentlich gebührt, und daß das gebührende Maß Ihres Erachtens etwas knapp ausfällt? Na dann, wie wär’s mit "bei allem Respekt, der Ihnen gebührt hätte, wenn Sie ein anständiger Mensch wären"? Aber langsam habe ich das Gefühl, daß mir ein bißchen Ordnungshaft bevorsteht. Das nehme ich also alles zurück. „Ohne jeglichen Respekt“, wenn es Herrn Bezirksmagistrat lieber ist!

Der Urteilstenor ist klar. Damit brauchen wir uns nicht lange aufzuhalten. „Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.“ Nun können wir zum eigentlichen Kern dieses Vortrags durchdringen.

Die Sache, Herr Bezirksmagistrat, ist die: Ich möchte Ihnen gehorsamst, ergebenst, und was sich Ihnen sonst noch so an Adverbien h.c. empfielt, danken.

Ja, danken möchte ich Herrn Bezirksmagistrat, denn Sie haben etwas geleistet, was ich in Tausend Aufsätzen niemals so vollkommen fertiggebracht hätte: Sie haben dieser "Rechtspflege" den letzten dünnen Anstrich von Recht und Anstand genommen. Herrn Bezirksmagistrat ist es gelungen, allen, die hinschauen möchten, unmißverständlich deutlich zu machen, was für eine verkommene Richterkaste sich diese Gesellschaft leistet.

Falsch in der Sache, falsch in der Form. Eindrucksvoll, wie bezirkssekretärhaft Sie beim Belehren sind. „Die Räumung ist eine gesetzlich festgelegte Antragsart, und da kommst du mir mit dem Prozeßrecht!" „Du willst mir jetzt nicht alles erzählen, was du über unser Mietrecht weißt, was vielleicht mehr, aber vielleicht auch weniger ist als das, was ich aus vierundzwanzigjähriger Berufserfahrung weiß!“

Und das war’s schon, Herr Bezirksmagistrat, was Sie über unser Mietrecht wissen (es ist aber mitnichten „unser“, sondern eindeutig Euer Mietrecht), und zwar, daß Sie sich vierundzwanzig Jahre lang damit herumgeschlagen haben, ohne auch nur passiv ein bißchen darüber gelernt zu haben.

Brüllen können Herr Bezirksmagistrat auch prima. Zwar sind Sie in Sachen Gebrüll noch nicht auf das Niveau eines Roland Freisler emporgestiegen – toi toi toi, aber für einen Gerichtsfunktionär der untersten Gehaltsklasse reicht es schon. Schließlich haben es Herr Bezirksmagistrat nur äußerst selten mit Menschen zu tun, die sich auch wehren können.

Dank gebührt Herrn Bezirksmagistrat auch deshalb, weil Ihre Art der Verhandlungsführung (rumbrüllen, drohen, Gesetze durcheinanderbringen) für mich eine Art Denkzettel war. Ich war bereit, diese ganzen Spielchen mitzumachen. Bißchen drohen, bißchen schimpfen, und gleich danach die außergerichtliche Einigung unterschreiben.

Die Klageschriften, die nie eingereicht werden sollten, hatte ich parat, ebenso wie die Anträge, die nur die Gegenseite sehen sollte und die standesrechtiche Anzeige. Ja, ich war sogar gerne bereit, mich an dieser Farce, die sich Justiz schimpft, zu beteiligen.

Mit Ihnen, Herr Bezirksmagistrat, habe ich aber nicht gerechnet. Als Sie da wie ein angepißter Fünfjähriger herumtobten, als Sie da oberlehrerhaft wirres Zeug von sich gaben statt über die anstehenden Anträge zu entscheiden, als Sie mir Ordnungshaft androhten, nur weil ich diese Anträge – wie es mein gutes, gesetzlich verbrieftes Recht ist – gestellt habe, da wußte ich, daß braves Mitspielen für mich nicht mehr in Frage kommt.

Hätten Sie nur die einschlägigen Rechtsnormen vollkommen verkannt – dajenu. Hätten Sie nur den Anspruch auf rechtliches Gehör mißachtet – dajenu. Daß Sie aber die ausgesprochene Feigheit besaßen, mich in einer Situation anzuschreien und zu beschimpfen, wo ich mich gar nicht wehren durfte – damit haben Sie mich zur Besinnung gebracht, und in dem Moment habe ich Ihnen und Ihrem ganzen korrupten Laden den Kampf angesagt.

Und darum sage ich auch: Vielen herzlichen Dank, Herr Bezirksmagistrat!

Die Lex von der Leyen und die Verhältnismäßigkeit

Alle sind ziemlich aufgeregt über das Gesetz über die Gewährung des Zugangs zu kinderpornographischen Erzeugnissen im Internet. Manche bezeichnen es sogar as verfassungswidrig und wollen gerichtlich dagegen vorgehen. Das dank massiver getarnter Unterstützung in der Bevölkerung verabschiedete Gesetz verletze, so diese Teilweisegestrigen, hohe Rechtsgüter wie die Meinungsfreiheit.

Immer mit der Ruhe. Hier ist eine verhältnismäßige Betrachtung gefragt. Wo soviele eine eindeutig verfassungswidrige Maßnahme sehen, sehe ich eigentlich ein mehrheitlich verfassungsschonendes Regelwerk.

Gut, die Meinungsfreiheit, das Zensurverbot, das ganze Artikel-5-Zeugs. Das ist schon ein Argument. Das will ich überhaupt nicht abstreiten. Und man kann vielleicht auch getrost sagen, daß das Gesetz gehörmäßig nicht ganz ohne ist. Und, ja, es beruht viel eher auf dem Grundsatz der Gewaltenanhäufung als auf dem konventionellen Gedanken der Gewaltenteilung. Das ist alles wahr. Das sehe ich schon ein. Und das Eigentumsrecht, klar. Da gibt’s auch ein paar Problemchen mit.

Ich räume also argumentationshalber bereitwillig ein, daß das Gesetz unter strengen Maßstäben in den Rahmen der Art. 5 I, 14, 20 II, 20 III und 103 schwer paßt. Gehen wir also davon aus, daß so ca. 5 verfassungsrechtliche Vorschriften verletzt worden sein könnten.

Dabei muß man bedenken, daß das Grundgesetz aus 189 Artikeln besteht. Und mindestens doppelt sovielen Absätzen! Und bedenken Sie bloß, wieviele teilweise äußerst wichtigen Vorschriften vom Zugangsgewährungsgesetz nicht verletzt worden sind. Der Artikel zur Bundesflagge etwa, oder der zu den Untersuchungsausschüssen. Und das Recht der Bundestagskandidaten auf Wahlkampfurlaub hat da überhaupt nichts von abbekommen! Das Recht gewisser Ausländer, für die Dauer ihres Asylablehnungsverfahrens in der BRD zu bleiben, ist auch noch völlig intakt. Und was ist mit Art. 145 über den Parlamentarischen Rat?

Und die Glaubensfreiheit, diese tragende Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Die ist doch nicht verletzt worden, oder? Gut, manche Amtsträger der katholischen Kirche werden sich vielleicht zur Teilnahme an EDV-Fortbildungskursen gezwungen sehen, aber das ist doch auch nicht übermäßig!

Wenn wir also davon ausgehen, daß diese Leute, die glauben, bloß weil sie 134.000 Unterschriften ordnungsgemäß gesammelt haben hätten sie das Recht, auch noch gehört zu werden, mit ihren Behauptungen Recht haben, ist das Grundgesetz zu höchstens 2,6% verletzt. 2,6 Prozent! Die restlichen 97,4% sind vollkommen unangetastet.

Verletzung? Ich bitte Sie. Das ist doch nur ein Kratzer!

Gehen Sie denn zum Arzt, wenn Sie an 2,6% Ihres Körpers verletzt sind? Als Kassenpatient? Die Praxisgebühr ist das doch nicht wert! Warum gehen Sie dann gleich vor Gericht, wenn nur ganze 2,6% der Verfassung verletzt worden sind?

Marsch der von der Leyen-Kolonne

Melodie: Marsch der Kampfgruppen der Arbeiterklasse

Wir bauen in stürmischen Zeiten
ein angeblich sicheres Land,
zerschlagen im Auftrag der GEMA
die Freiheit mit eiserner Hand.
Das Ziel ist totale Kontrolle,
und Kinder das Mittel zum Zweck –

Das Sperrkollektiv der Zensoren
Erzählt Ihnen gern jeden Dreck! (bis)

Wir werden das STOPP-Schild errichten.
Was schert uns des Pöbels Geschrei?
Die können uns lustig petieren;
Uns geht das am After vorbei.
Uns führte der Iran vor Augen
wie sehr uns das Netz-Dings bedroht –

Die Staatsmacht (die unsre) zu schützen,
ist allen das erste Gebot! (bis)

Wo VS und GEMA regieren,
der Schäuble das Netz überwacht,
zensiert wird, was wir nicht begreifen,
bleibt der bellende Pöbel in Schach.
Da lohnt es, dem Wähler zu trotzen,
da lohnt es, ganz oben zu stehn –

Da kann man die Menschen verarschen
(schließlich wird es dann keiner mehr sehn)! (bis)

Killerspiele und Schlägerbullen

Da die kinderpornographischen Inhalte im Internet nur noch ausgewiesenen IT-Fachkräften zugänglich sind, sollten wir uns langsam anderen Themen zuwenden. Die CDU z.B. fordert schon Sperren für sog. Killerspiele – und das kann man auch nachvollziehen. Das sind nämlich Spiele, die die virtuelle Gewalt verharmlosen oder gar verherrlichen.

Und keine Partei in der BRD engagiert sich so konsequent gegen die fiktive Gewalt wie die CDU. Die wissen nämlich: Wenn sich die gewaltbereiten Jugendlichen schon mal im Internet austoben können, werden sie keine Lust mehr haben, sich am nächsten US-amerikanischen Angriffskrieg zu beteiligen. Und wer wird dafür sorgen, daß kein Türke, Angolaner oder Autonomer ohne blaues Auge auskommen muß (von der Entlastung der Schulen ganz zu schweigen)?

Dabei übersehen die Politiker eine ganze Reihe gewaltverherrlichender Inhalte. Schon mal bei Indymedia vorbeigeschaut? Da gibt es nämlich stapelweise Fotos, die zeigen, wie wehrlose Menschen einfach so ohne Grund auf offener Straße niedergeknüppelt, gefesselt, zusammengeschlagen und mit chemischen Waffen angegriffen werden. Und pornographisch sind die Fotos auch, wenn da schon der Schäuble einen Dauerständer von abbekommt.

Zu allem Überfluß tragen diese gemeingefährlichen Rowdys deutlich erkennbare Polizeiuniformen.

Da muß die Jugend vor geschützt werden! Was würden die sich wohl denken, wenn sie einer solchen Verherrlichung der Gewalt ausgesetzt werden? Das kann sie nur hoffnungslos verwirren. Man lernt ja auf der Schule, daß die Menschen, die sich Polizeiuniformen anziehen, unsere Freunde und Helfer sind. Wenn sie die Bilder sehen, werden sie den Eindruck bekommen, daß jeder, der grundlos Unschuldigen in die Fresse haut, ihr Freund und Helfer sei.

Dabei sind es nur manche.

Und was ist mit der Firma, die die Freunde und Helfer vertreten? Durch diese Bilder wird rohe Gewalt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – und was ist uns denn gelegentlich heiliger? – in Verbindung gebracht. Eine ganze Generation wächst in dem Glauben heran, daß Gewalt freundlich, hilfreich, freiheitlich und demokratisch sei.

Und umweltverträglich – nicht umsonst sind die Uniformen grün!

Natürlich könnte man – nach dem Motto Löschen statt sperren! – den Freunden und Helfern einfach verbieten, an wehrlosen Menschen rumzuknüppeln – aber für vernünftige Lösungen haben wir doch keine Zeit!

Die CDU hat mal eine gute Idee

Wer online etwas ausgefressen hat, soll künftig des Internets verwiesen werden – so will es das Wahlprogramm der CDU. Damit nicht genug, womöglich wird sein ganzer Haushalt aus dem Internet abgeschoben. Kein Prozeß, keine Anklage, kein Gericht kein Urteil – einmal erwischt, für immer offline. Fertig, aus, Ende.

Wer hätte das bloß gedacht? Ausgerechnet die CDU! Dabei hätte man doch meinen können, daß  gerade die Christlich-Demagogische Union den Wert des Vergessens und Verzeihens nicht verkennen würde.

Den Ansatz sollte man aber vielleicht nicht so schnell wieder verwerfen. Manche der fünf oder sechs LeserInnen dieser Meldungen mag das befremden, aber ich finde, die Conten-Depot-Union hat da ausnahmsweise eine verdammt gute Idee.  

Fragt sich bloß, warum wir das auf das Internet beschränken sollten. So eine Idee ist für die Politik wie geschaffen. Einmal Schwarzgeld kassiert – Parteiverbot. Einmal Verfassungsbruch oder Angriffskrieg befürwortet – passives Wahlrecht verwirkt.

Ach, Herr Schäuble? Frau Merkel? Frau von der Leyen? Da läßt die Begeisterung nach, wie? Pech gehabt, wir wollen hier doch keine halben Sachen machen!

Und wer die Wähler bescheißt, darf nicht mal bei Anne Will seinen Senf dazugeben.

Herr Steinmeyer? Herr Müntefering? Herr Westerwelle? Vor Kurzem haben die Herren doch so gegrinst!

Die erschütterten Werte

Amerikas Werte sind in ihren Grundfesten erschüttert worden. Das hört man in den Staaten schon lange. Gesagt wird es meist von der Sorte Menschen, die im Falle eines Pogroms die Benzinkanister nachfüllen würde. Und meist heißt es auch: Schwarze dürfen in unsere Schule, Frauen dürfen abtreiben, Frauen dürfen wählen, Frauen dürfen arbeiten gehen (überhaupt haben sie es meist mit Schwarzen und Frauen).

Ganz so ernst ist es diesmal nach amerikanischen Maßstäben nicht. Es geht um Folter, um Praktiken, die das Ansehen Amerikas im Ausland schwer geschädigt haben. Es sollen auch einzelne Ausländer davon betroffen sein.

Fast acht Jahre lang haben Angehörige der US-Staatsorgane auf Weisungen von höchster Ebene hin Menschen verprügelt, versohlt, vergewaltigt, überheizt, unterkühlt, zum Schein ertränkt, zum Schein begraben,  ihnen den Schlaf und die Sinneswahrnehmungen entzogen, und und und. Unsere Werte werden sich vielleicht nie wieder von diesem schweren Schlag erholen.

Das war etwas nie Dagewesenes, naja, wenigstens etwas Langenichtmehrdagewesenes. Davor hat die US-Regierung nämlich sechzig Jahre lang Folterstaaten errichtet, militärisch und wirtschaftlich unterstützt, Folterunterricht erteilt, Folterausrüstung geliefert. Da war es mit unseren Werten noch im grünen Bereich.

Amerikas Werte sind nun mal eine ganz subtile Sache. Mit Pauschalierungen und Abstraktionen kommt man an die Psyche der staatstragenden Elemente Amerikas nicht ran. Da gibt’s Feinheiten, die können Nichteingeweihte gar nicht begreifen.

Folter durch US-Beamte ist eine Schande. Mit Folternlassen hat aber keiner ein Problem.

Wenn die USA foltern lassen, handeln sie ganz im Sinne der amerikanischen Werte: Outsourcing. Den Begriff haben die Amis sogar erfunden. So bekommen sonst chancenlose junge Menschen in Lateinamerika, Afrika und im Nahen Osten die Möglichkeit, so richtig was zu werden. Das war eine Art Marshall-Plan für Soziopathen. Und es hat funktioniert! Wer sich auch nur ein bißchen in Mittelamerika umsieht, wird schon merken, was für bluten…blühende Landschaften dieser wichtigste Bestandteil der US-Auslandshilfe hervorgebracht hat.

Elektrotechniker konnten die Jungs nicht lernen. Dafür aber Elektrodentechniker.

Aber eines Tages war alles aus. Seit 2001 müssen diese netten jungen Leute mit amerikanischen Spitzenkräften um Arbeitsplätze konkurrieren. Solch eine unfaire Politik kann die Werte der amerikanischen Oberschicht nur erschüttern, denn keiner, der den Sadismus des US-Bildungswesens nicht kennt, wird da jemals mithalten können. Die jungen, aufstrebenden Folterer der Welt müssen zusehen, wie ihnen irgendwelche Ausländer aus Amerika den Lebensunterhalt nehmen, und haben anstatt des direkten Drahts in den gehobenen Dienst nur noch die Möglichkeit, ihr Leben als mittlere Gangster zu fristen.

Auch Barack Obama konnte nicht umhin, von der Notlage der arbeitslosen Folterer im Ausland peinlich berührt zu sein. Er hat auch entschlossen gehandelt:

Schon seit der ersten Woche seiner Amtszeit unterliegt direktes Foltern durch US-Beamte einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt!

Natürlich sind nicht alle damit einverstanden. Unmut über die Streichung der Arbeitsplätze für US-Folterspezialisten war vor allem seitens des Grövaz (also des Größenwahnsinnigsten Vize aller Zeiten) zu hören. Der Obama mache die Amerikaner doch unsicher mit seiner Politik. Abgesehen von den paar Tausend Amis und den paar Millionen Irakern und Afghanen sei Dank seiner Folterpolitik seit dem 11. September 2001 niemand mehr bei irgendeinem Anschlag ums Leben gekommen.

Es kommt aber noch besser: Wenn es die Folterlager nicht gäbe, so Cheney, „dann hätten wir diese ganzen Menschen einfach unbringen müssen.“

Nur durch Folter-Insourcing war der Cheney also von der Errichtung von Vernichtungslagern abzuhalten gewesen.

Die amerikanischen Werte muß man eben nuanciert betrachten.

Schäuble: Der Weihnachts-Minister

Selbst den Schäuble muß man manchmal in Schutz nehmen. Letzten Endes geht es ihm doch darum, den Menschen das zu geben, was sie selber gerne hätten.

Seit Jahren sagen die Menschen im Osten, sie wünschen sich gewisse Aspekte des Lebens in der DDR zurück. Und der Schäuble hat sie gehört (und vielleicht sogar mitgeschnitten!). Aber schließlich gilt es, die Folgen für die Privatsphäre des einzelnen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher hat er eben nicht den ganzen Satz gehört, und so kommt es, daß wir statt Kitas für alle und stabiler Mieten Online-Durchsuchung und Zwei-Personen-Gleich-Versammlung beschert bekommen.

Schäuble wird ja vielfach angegriffen, weil er Bush samt verdachtsunabhängiger Schutzhaft und „verschärfter Vernehmung“ in Schutz nimmt. Na, erlauben Sie mal! Man muß sich doch mal in Schäubles Lage versetzen. Er selbst hat die DDR nicht miterleben dürfen, will aber für ein möglichst authentisches DDR-Feeling sorgen. Und da hat er sich eben mal Das Leben der anderen zur Vorlage genommen.

Immer mehr Wähler gehen zu dieser bösen, bösen „SED-Nachfolgeorganisation“ Linkspartei über. Der Schäuble ist aber der einzige, der es so richtig kapiert hat. Da denkt er sich bestimmt: „Linkspartei? Pfui! Ich zeig denen mal wie ne richtige SED-Nachfolgeorganisation aussieht!“

Der Schäuble will uns doch nur eine Freude machen.

Für eine realitätsnahe Integrationspolitik

Vor einiger Zeit
hat sich ein Oberverwaltungsgericht mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich
eine Verurteilung nach § 265a StGB (Schwarzfahren) auf die Integrationsprognose
eines Ausländers auswirkt.

Das eigentliche
Ergebnis mag dahingestellt bleiben. Die offensichtlichste Auffassung hat das
Gericht nicht einmal in Erwägung gezogen. Es gibt nämlich kein eindeutigeres
Indiz für eine geglückte Integration eines Ausländers in die bundesdeutschen Lebensverhältnisse  als das Schwarzfahren. Eigentlich hätten sie
den Mann auf der Stelle einbürgern müssen!

Überhaupt wird
das Ziel Ausländerintegration mit völlig falschen Ansätzen verfolgt. Man
sehe sich einmal die Integrationsverordnung 
an. Die Integrationskriterien haben mit dem Leben in Deutschland rein
gar nichts zu tun.

Was muß ein
Ausländer nachweisen können, um der Bundesregierung zufolge als „integriert“ zu
gelten?

         
Er muß über „ausreichende“ Deutschkenntnisse verfügen
(der Voraussetzung können selbst die meisten Bayer, Sachsen und Schwaben wohl
kaum genügen);

         
Er darf sich keine vorsätzlichen Straftaten zuschulden
kommen lassen  (und schon müssen viele
CDU-Bonzen einpacken);

         
Er muß seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit
bestreiten (da bangt wiederum der Arbeitgeberverband);

         
Last but not least, er muß sich zu den Grundwerten der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen (darf man wirklich mehr von
einem Ausländer verlangen als von einem deutschen Innenminister?)

Nein, mit der
deutschen Gesellschaft hat das nun wirklich nichts zu tun. Man muß aber schon
anerkennen, daß sich die Integrationsverordner reichlich Mühe gegeben haben,
und daher sollte man auch konstruktive Verbesserungsvorschläge machen, wenn man
schon Kritik übt.

Daher gebe ich
hiermit meinen

Integrationspolitischen Gegenentwurf

bekannt.

 

Gewichtung integrationsrelevanter Sachverhalte

1. Wenn man schon einmal schwarzgefahren ist (+1
Punkt)
;

a.      
wenn man nachweislich noch nie einen Fahrausweis
für den öffentlichen Nahverkehr gekauft hat (+1 Punkt).

Ist 1. oder 1a. zu
BEJAHEN:

2.      
Wenn man schon einmal beim Schwarzfahren erwischt
wurde und

a.      
man das erhöhte Fahrentgelt ordnungsgemäß
entrichtet hat (- 1 Punkt);

b.     
man das erhöhte Fahrentgelt nicht entrichtet,
sondern einfach die Geringfügigkeitseinstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft
abgewartet hat (+ 1 Punkt);

c.      
man dabei so richtig angepißt getan hat (+2
Punkte);

3.      
Wenn man nachweislich noch nie anfallende
GEZ-Gebühren entrichtet hat (+1 Punkt).

4.      
Wenn man eine Privatbeleidigungsklage

a.      
angedroht (+1 Punkt);

b.     
veranlaßt (+1 Punkt); oder

c.      
anhängig gemacht hat (+2 Punkte).

5.      
Wenn man eine Nachbarstreitigkeit

a.      
bis zum BGH verfolgt hat (+1 Punkt); und

b.     
die daraufhin ergangene Entscheidung im Archiv
für civilistische Praxis
abgedruckt wurde (+2 Punkte);

c.      
der Streitwert EUR 1000,- nicht überstieg (+1
Punkt)
; und/oder

d.     
man an dem ganzen selber schuld gewesen ist (+3
Punkte);
und/oder

e.     
Wenn man, ohne Jurist zu sein, extra zu diesem
Zweck das AcP abonniert hat (+ 3 Punkte).

6.      
Wenn man Steuern

a.      
stets rechtzeitig, ordnungsgemäß und in voller
Höhe gezahlt hat (-2 Punkte);

b.     
schon einmal hinterzogen (+ 1 Punkt) und

c.      
dabei besondere Kreativität an den Tag gelegt hat (+
1 Punkt)
und/oder

d.     
man dabei schon einmal gefragt hat: „Wozu wir
überhaupt noch Steuern zahlen?“

7.      
Sprachliche Integration

a.      
Wenn man einwandfreies Hochdeutsch spricht (-1
Punkt)
;

b.     
Wenn man „als“ und „wie“ stets richtig verwendet (-1
Punkt);

c.      
Wenn man Atlas, Material und Grad richtig
pluralisiert (-2 Punkte);

d.     
Wenn man Dativ und Genitiv bzw. Dativ und
Akkusativ häufig durcheinanderbringt (+ 1 Punkt);

e.     
Wenn man den Genitiv gar nicht verwendet (+2
Punkte)
;

Wertung

Wer nach
Summierung aller Punkte eine positive Punktezahl vorzuweisen hat, gilt
als integriert.

Wenn die
Punktezahl 5 übersteigt, kann dem Bewerber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden.

Wenn die
Punktezahl 10 übersteigt, ist dem Bewerber eine Niederlassungserlaubnis
zu erteilen.

Wenn die
Punktezahl  15 übersteigt, ist der
Bewerber sofort einzubürgern.

Ist die
Punktezahl jedoch negativ, so ist der Betreffende selbst dann auszuweisen,
wenn er deutscher Staatsangehöriger ist.

 

 

Ein bescheidener Vorschlag

Es wird in
medialen wie politischen Kreisen seit geraumer Zeit viel über die „Übernahme
größerer Verantwortung“ in der internationalen Gemeinschaft gesprochen. Der
Klarheit sowie der Vereinheitlichung der Rechtssprache halber sollte der
Bundestag folgende redaktionelle Anpassungen geltender Rechtsvorschriften in Erwägung ziehen:

Art. 26 I
Grundgesetz:

(1) Handlungen,
die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche
Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Übernahme internationaler
Verantwortung
vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter
Strafe zu stellen.

§ 80
Strafgesetzbuch

Vorbereitung einer internationalen
Verantwortungsübernahme

Wer eine internationale
Verantwortungsübernahme
(Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die
Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die
Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit
lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
bestraft.

§ 80a StGB

Aufstacheln zur internationalen
Verantwortungsübernahme

Wer im räumlichen
Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zur internationalen
Verantwortungsübernahme
(§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe
von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.