Was darf die Satire?

Laß es bloß nicht drauf ankommen!

Frage an Radio Jerewan:
Was hat die Meinungsfreiheit mit dem Oralverkehr gemeinsam?
Antwort:
Eine falsche Zungenbewegung, und schon bist du im Arsch!
– Alter sowjetischer Witz

 

Willkommen im Minenfeld


Vor gut 90 Jahren fragte der Satiriker, Essayist und politische
Allgemein-Hellseher Kurt Tucholsky rhetorisch, was die Satire dürfe.
Die Antwort lieferte er gleich mit: Alles. Seitdem ist jeder, der auch
nur ein bißchen Macht und verdienstunabhängiges Ansehen genießt, eifrig
darauf bedacht, ihm zu widersprechen. Was die Satire eigentlich darf,
hängt letzten Endes davon ab, wieviele Instanzenzüge der Satiriker sich
leisten kann.

Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz kündigt stolz an: „Eine Zensur
findet nicht statt.“ Man muß schon zugeben, daß das nicht einmal
gelogen ist. Dank der gewaltigen, scheinbar neutralen, pseudohumanen
juristischen Apparatur, die sich aus den Gummiparagraphen des Straf-
und Zivilrechts (z.B. §§ 90 [Verunglimpfung des Staates, usw.], 185 ff
[Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede] StGB, § 823 ff [Deliktischer
„Ehren-„ und „Persönlichkeits“schutz] BGB) und den Elastegrundsätzen
des Bundesverfassungsgerichts zusammensetzt, steht jeder Satiriker vor
einem Minenfeld (mit flüssigen Grenzen noch dazu). Wozu braucht man da
noch eine Zensur?

Neulich wurden die Betreiber eines Blogs, in dem ein berüchtigter
Abmahnanwalt als "Abmahnbär" karikiert wurde, wegen „Verletzung der
Menschenwürde“ zu Unterlassung verurteilt. Ein Liedermacher, der die
ausländerfeindliche und homophobische Politik verschiedener
CSU-Spitzenpolitiker in einem Lied satirisch anprangerte, wurde wegen
strafbarer Beleidigung verurteilt. Damit nicht genug: Die katholische
Kirche hat erwirkt, daß dem Kabarettisten Jürgen Becker eine
Ordnungsstrafe in Höhe von 250 000 Euro droht, falls er den Kardinal
Meißner, der gerne mal gegen Schwule, Lesben, und überhaupt alles
hetzt, was anders denkt, lebt oder fühlt als er, nochmal als
„Haßprediger“ bezeichnet.

Diese Ergebnisse sind mit der ständigen Rechtsprechung der höheren
Instanzen durchaus vereinbar. Mit einem ernstzunehmenden Schutz der
Meinungs- und Kunstfreiheit sind sie es mitnichten.

Begründet wird dieses juristische Minenfeld mit den tragenden Säulen des Humanismus. Menschenwürde, Schutz der Persönlichkeit, Schutz der Ehre!
So ist es seit eh und je. Seit man sich nicht mehr auf das göttliche
Recht des Königs berufen kann, geht es bei der Aushebelung menschlicher
Grundfreiheiten immer um die großen Werte, und somit um eine noch
größere Unverschämtheit. Früher ging man mit der Thematik viel
ehrlicher um. Da hießen die entsprechenden Tatbestände Ketzerei und Majestätsbeleidigung.

Nach ständiger Rechtsprechung darf die Satire lächerlich machen,
aber nicht erniedrigen. Sie darf übertreiben, zuspitzen, anprangern,
die Persönlichkeit darf sie aber nicht angreifen. In der Regel muß es
in der Satire um die Sache gehen, solange es sich bei der Sache nicht
um eine Äußerung der Mißachtung handelt. Eine zugespitzte Einkleidung
darf sie allemal haben. Das ist also schon mal klar, oder?

Das Wichtigste steht aber nur zwischen den Zeilen: Die Satire darf
sich nie, nie, nie gegen jemanden richten, der über genügend Geld und
Macht verfügt, um sich gerichtlich zu wehren. Am besten soll sie nur
diejenigen angreifen, deren Menschenwürde und Persönlichkeit der
Gesellschaft sowieso scheißegal sind. Das wäre jedenfalls am
ungefährlichsten – sowohl für die Satirikerin als auch für die Macht.

Die Satire darf also alles, was mit den Wertvorstellungen der Richterschaft vereinbar ist. Nur tapfer sein – das darf sie nicht.

Das Recht auf Unverschämtheit und seine Nutznießer

 

Es gibt Menschen in der BRD, die eine Art Meinungsfreiheit Premium
Plus genießen. Welch köstlicher Genuß das ist, läßt sich am Verhalten
von Henryk Broder und Co. unschwer erkennen. Broder und Kollegen lügen,
volksverhetzen und schmähen wild durch die Gegend. Muslime, Araber,
Linke und Juden unzulänglicher Linientrue werden von diesem
Glanzbeispiel der abendländischen Kultur aufs Gemeinste beschimpft und
verleumdet. Geht mal eines seiner unzähligen Opfer vor Gericht – wie es
Evelyn Hecht-Galinski unlängst getan hat – schert es ihn selbst dann
herzlich wenig, wenn es Recht bekommt. Warum sollte es ihn auch
scheren? Geld hat er. Da er sich auf die Beschimpfung derer, die man
nicht nur ohne Angst, sondern auch noch mit der Billigung und
Unterstützung gesellschaftlicher Machtzentren verunglimpfen kann,
spezialisiert, verdient er verdammt gut daran. Da kann er einfach
gleich den Richter, der ihn verurteilt hat, als Nachfolger Freislers beschimpfen.

Ein noch schöneres Beispiel erblicken wir im Kardinal Joachim
Meißner. Nachdem er in einer Predigt gegen Frauen, Homosexuelle,
Geschiedene, und überhaupt alles, was ihm und seinem Verein nicht in
den Kram paßt (eine ziemlich lange Liste!), gehetzt hatte, bezeichneten
ihn sowohl der Kabarettist Jürgen Becker als auch der Grünen-Politiker
Volker Beck als „Haßprediger“. Da würde man meinen, daß diese Kirche,
die immer wieder die Intoleranz und den Fundamentalismus der Konkurrenz
geißelt, diese Kritik höflich zur Kenntnis nähme und – in Kenntnis der
jahrhundertelang von ihr begangenen Untaten – geloben würde, sich zu
bessern.

Da müßte man diese Korporation aber sehr schlecht kennen. Der
katholischen Kirche, die hinter dem heiligen Schutzschild der
Glaubensfreiheit und ihrer geschwächten, aber nicht aufgehobenen
gesellschaftlichen Macht gegen alle andern hetzt, lag noch nie etwas an
der Freiheit der andern, also erwirkte sie gegen Becker und Beck
strafbewehrte Unterlassungsverfügungen. 250 000 Euro müssen die
hinblättern, falls sie noch einmal auf die Idee kommen, offen über die
kirchliche Hetze gegen Andersdenkende zu reden. Die Kirche darf
weiterhin lautstark hetzen, ihre Kritiker sollen die Fresse halten.

Wie dieses Recht auf Frechheit verteilt wird, zeigt auch das oben
angesprochene Urteil des Bayerischen OLG: „Im übrigen müssen in einer
Demokratie mehrheitlich gewählte oder legitimierte Politiker berechtigt
sein, sich im Interesse einer Mehrheit gegen die Interessen von
»Randgruppen« zu wenden.“ Klartext: Wer es irgendwie erreicht hat,
gewählt oder sonstwie „legitimiert“ zu werden, darf den Schwächeren im
Interessen der Stärkeren gerne Saures geben. Wer dieses Getue
kritisiert, macht sich jedoch strafbar, denn es handelt sich um
„demokratische“ Politiker, bzw. zumindest welche, die „beanspruchen,
Demokraten zu sein“. Um was für Demokraten es sich handelt, haben die
Herrschaften eindrucksvoll unter Beweis gestellt, indem sie einen
unliebsamen Künstler mit den harten Bandagen des Strafrechts
ausschalten wollten. Wer sich eine solche Auffassung der Meinungs- und
Kunstfreiheit leistet, darf der DDR allenfalls überhöhte Strafzumessung
vorwerfen!

Das versteht man heutzutage unter Meinungsfreiheit und
Persönlichkeitsrecht – Mitgliedschaftsvorteile eines kleinen Clubs der
Wohlhabenden und Mächtigen, für die der gerichtliche Schutz der nicht
unbedingt erfreulichen Persönlichkeit und der nicht unbedingt
vorhandenen Ehre nur ein kleines Machtplus ist. Wir andern müssen
selber zusehn, wie wir klarkommen.

Sogar der Standardkommentar zum StGB gibt dies in seinen
Ausführungen zum Straftatbestand der Beleidigung mit erfrischender
Realitätsnähe zu:

In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des
Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitungen
schwerlich mithalten: Die Anzeigebereitschaft ist gering, die Mehrzahl
der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den
Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von
Sicherheitsleistung (§ 379 StPO), Gebührenvorschuß (§ 379a StPO),
Kostenvorschuß für das Sühneverfahren (§ 380 StPO) und des zur Erhebung
einer formgerechten Klage idR erforderlichen RA-Honorars regelmäßig
Schiffbruch (§ 383 II StPO), in hartnäckigen Fällen eine
Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums. Eine geringe Anzahl
erlangt Genugtuung in Form von Beschlüssen nach § 153, 153a StPO. Für
das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein
kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfern Amtsträger und
öffentlich wirkende Personen überräpresentiert sind.
(Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., Vor § 185, Rn 68, Hervorhebung von mir).

Im Klartext: Die allermeisten sind längst über das Alter hinaus, in
dem ein gerichtlicher Egoschutz wirklich sinnvoll erscheint. Das
Verfahren ist zudem so teuer, daß es nur für die hartnäckigsten und
reichsten Egoopfer in Frage kommt. Richtigen Schutz genießen nur
diejenigen, die ohnehin über Macht und anderweitige Abwehrmöglichkeiten
verfügen.     

Selbst die Gerichte, die sich hartnäckig weigern,
diesen Schwachsinn für verfassungswidrig zu erklären, halten also
Menschen, die auf dem rechtlichen  Schutz ihrer Ehre bestehen, für
lästige Querulanten. Damit ist eigentlich alles gesagt.

 

Der tapfere, straffällige Hüter der Menschenwürde
gegen den Verarschungsterror im
 
Wer es sich leisten kann, holt sich so ein
Persönlichkeitstrüffelschwein, das das Internet präventiv nach
Äußerungen kämmt, die der Selbstdarstellung… ’tschuldjung, der Ehre
seiner Mandanten schaden. Es dürfte nicht gerade eine eklatante
Offenbarung sein, daß sich diese Zeitgenossen damit zwar reich, dafür
aber auch reichlich unbeliebt machen.

Neulich hat jemand einen dieser Hüter der Persönlichkeit mit einer
scharfen Waffe angegriffen – und zwar mit der der Satire. Und wie hat
er drauf reagiert?

Nu, wie wohl? Abgemahnt hat er!

Die Schurken hatten ihn nämlich u.a. als „Aas-Fresser“ und
„Abmahnbär“ bezeichnet. Wer auf das Austeilen spezialisiert ist, hat
eben oft nur Pisakenntnisse im Einstecken.

Und dafür hat auch das LG Frankfurt am Main Verständnis. Ein recht
merkwürdiges Verständnis. Wenden wir uns mal dem Leitsatz dieses
Urteils zu. Satire darf lächerlich machen, aber nicht erniedrigen. Na
also! Für solch gequirlen Schwachsinn muß man einen Richter bezahlen.
Woanders ist sowas kaum zu haben. Nur ein Mensch, dem die im Vergleich
zur Satire milden Mittel der Ordnungshaft und –strafe zu Gebote stehen,
würde sich trauen, so etwas überhaupt von sich zu geben.

Was stellen sich diese Herrschaften überhaupt unter Satire vor?
Doofe Witze aus dem seemännischen Milieu bei Lüders Krug? Ein von Heino
gesungener Rap? Egal. Hauptsache: Möglichst harmlos und nichtssagend.

Satire erniedrigt immer. Wie der Kabarettist Volker Pispers einmal
sagte, ist sie nur dann gut, wenn sie richtig böse ist. Die Aufgabe,
der Wesenskern der Satire besteht seit eh und je darin, hochtrabende
Selbstüberschätzer auf ihr eigentliches Niveau herunterzuholen. Kurz:
Sie „herabzusetzen“. Wenn der König in seinem neuen Gewand
herumstolziert, zeigt die Satire auf seinen schlapp heraushängenden
Warzenpimmel.

Genau das machen Pispers, Rether, Richling und Kollegen mit der
Politik, Oliver Kalkofe mit dem Fernsehen, und genau das hat der
DEFA-Klassiker Nelken in Aspik mit der DDR gemacht.

Darum geht es doch – die Mächtigen als das darzustellen, was sie
sind: Normalsterbliche, Menschen, Vollidioten, Arschlöcher – wie alle
andern auf der Welt. Sie erniedrigt aber nicht so, wie der bewaffnete
Polizist, der eine Demonstrantin duzt. Sie verhöhnt nicht so wie der
Finanzsenator, der von seinem privilegierten Leben aus den Armen
unterbreitet, sie mögen doch nicht so viel heizen, wenn es so teuer
sei. Und sie verarscht nicht so wie der Richter, der uns so einen
Schwachsinn als „Urteil“ andreht.

Die Satire verhöhnt die Mächtigen von der Stelle der Schwachen aus. Den „Opfern“ der Satire wäre es natürlich lieber umgekehrt.

Ingesamt ist dieses Urteil eine Ungehörigkeit. Es geht hier um einen
Mann, der – wie soviele seiner Kollegen – seine Machtvollkommenheit und
die seiner Mandanten täglich Gassi geführt hat, sich dann aber mit
Menschen angelegt hat, die doch nicht völlig wehrlos waren, und so als
gemeiner Betrüger entlarvt wurde. Mit einer namhaften Tageszeitung wird
er so ein Ding wohl nicht zum allerersten Male gedreht haben. Er hat
Pech gehabt und ist aufgeflogen.

Da wird also so ein Zeitgenosse von Menschen karikiert, die sich zur
Selbstverteidigung gegen ihn und seinesgleichen zusammengetan haben.
Die Sache wird den Derrida-Nachfolgern in spe des LG Frankfurt am Main
zur Bewertung vorgelegt. Wie eine solche Bewertung zustande kommt, ist
im höchsten Maße aufschlußreich.

„Bei der Satire", gibt die Kammer zum besten, „ist für die Abwägung
gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Dargestellten zum einen zunächst
der Aussagekern der Satire zu ermitteln und sodann Aussagekern und
satirische Einkleidung getrennt daraufhin zu überprüfen, ob sie eine
Missachtung der karikierten Person enthalten und nicht eine in der
Regel vorrangige Äußerung im öffentlichen Meinungskampf.

Na also! Das ist aber ein richtig guter Maßstab. Man muß also nur
mal schnell „Einkleidung“ und „Aussagekern“ aussondern und getrennt
durchleuchten. Der derart präparierten Probe mischt man richterliche
Hirnabgase bei, und muß dann nur noch kucken, ob als Präzipitat
„Mißachtung“ oder eine „in der Regel vorrangige Äußerung im
öffentlichen Meinungskampf“ ausfällt. Einfacher und objektiver geht’s
wohl kaum!

Problematisch ist nur, daß das ganze reiner Unfug ist. „Aussagekern“
und „Einkleidung“ kann man beliebig einteilen. Gerade bei der Satire
aber liegt die Aussage in der Einkleidung. Wenn ich den Schäuble als
Chef-Ostalgiker der BRD darstelle, ergibt sich die Aussage – „Schäuble
hat einen größeren Beitrag zur Wiederbelebung des SED-Staates geleistet
als LINKE, DKP, KPD und MLPD zusammengenommen und verzehnfacht“ – erst
aus der MfS-Verpackung, die ich ihm verpasse. Wer hier „Aussagekern“
von „Einkleidung" unterscheiden will, hat die Satire nicht mal im
Ansatz begriffen. Soll es unbedingt zur Verurteilung kommen, muß man
nur die satirische Zuspitzung (Chef-Ostalgiker der BRD) als
Tatsachenbehauptung, also als Aussagekern darstellen, wie es so gern
das OLG Bayern tut.

Noch blöder ist die Darstellung von „Mißachtung der Person" und
„Äußerung im Meinungskampf“ als einander ausschließende Kategorien. Wer
seiner Miß- oder Verachtung einer mächtigen Person Ausdruck verleiht,
äußert sich sehr wohl im politisch-gesellschaftlichen Meinungskampf:
„Sieh mal einer an, was in dieser Gesellschaft alles als respektabel
durchgeht!“ Indem man Miß- und Verachtung kategorisch vom öffentlichen
Meinungskampf ausschließt, erklärt man die Personenwürdigungsskala der
herrschenden Klasse zum unantastbaren Tabubereich.

Nun kommen wir aber zum Elastekern des ganzen Schwachsinns: „in der
Regel vorrangig“. Diese halluzinatorische Kategorie der „Äußerung im
öffentlichen Meinungskampf“ hat nur „in der Regel“ Vorrang vor der
Mißachtung der Person. In besonders begründeten Ausnamefällen wird also
die Mißachtung der Person vorrangig sein. Und wie bittesehr sieht so
ein besonders begründeter Ausnahmefall der vorrangigen Mißachtung aus?
Nach welchen Gesichtspunkten wird hier entschieden, wer wann wie von
wem ohne Angst vor richterlicher Zensur mißachtet werden darf? Gibt es
eine öffentlich zugängliche Kotzbrockenkartei oder was?

Mit Maßstäben wie diesen kann jede beliebige Satire mit der
richterlichen Abrißbirne vernichtet werden. Die Grenzen der Satire
bestimmen sich einzig allein durch die Weltanschauung der Richterschaft
und die Fähigkeit der Satirisierten, mit erpresserischen Abmahnungen
Schweigen zu verordnen.

Mal nehmen sie die Satire wörtlich, mal wird die Bedeutung so weit
ausgedehnt, daß es geradezu lächerlich wirkt. Die offensichtlich
satirische Übertreibung „fehlender Penisknochen“, so die Kammer, soll
„den Kläger im Bereich seiner Intimsphäre entwerten (…) und ihn
seiner Würde als Mensch“ entkleiden. Wissen diese Anwärter auf den
Möllemann-Preis für intellektuelle Spitzenleistungen tatsächlich nicht,
was damit gemeint ist? Es geht hier um einen Menschen, der als
Fließbandabmahner und Gelegenheitsbetrüger vor Wehrlosen den Großen
Macker spielte. Mit „fehlendem Penisknochen“ sollte offensichtlich –
würde man jedenfalls meinen – auf die diesem Verhalten innewohnende
Feigheit angespielt werden. Jeder weiß, daß es dabei nicht um seine
Intimanatomie geht, zumal es einen „Penisknochen“ eigentlich gar nicht
gibt. Die Bezeichnung als „Aas-Fresser“ macht dies noch deutlicher.
Schließlich ist ein Aas-Fresser ein Tier, das nur diejenigen frißt, die
bereits außer Gefecht sind, also jemand, der Wehrlose angreift.

Von „Rechtsprechung“ kann hier selbst beim besten Willen keine Rede sein.

Mit diesem Urteil, das aufgrund seiner
Unter-Tertianer-Literaturkritik sich selbst ad absurdum führt, wird aus
der reichlich verdienten Satire eines Menschen, der es sich zum Beruf
gemacht hat, Schwächere fertigzumachen, eine Verletzung der
Menschenwürde.

Im Abmahnbären-Fall waren die Tatsachen zwar unumstritten, jedoch
nur an ziemlich versteckter Stelle zu finden. Indem die der Karikatur
zugrundeliegenden Tatsachen wie unbedeutende Nebensächlichkeiten
behandelt werden, gelingt es dem Gericht, so zu tun, als hätte dieser
Herr keine Ehren- und Rufprobleme gehabt, wenn nicht diese blöde Satire
wäre. Somit hat dieses „Urteil“ mit der Wirklichkeit gar nichts mehr zu
tun.

Der Satire liegt der Sachverhalt zugrunde, daß der Kläger (wie seine
Kollegen der Abmahnindustrie) vielerseits als gemeiner Feigling, der
seine Macht zur Zerstörung der Meinungsfreiheit der Schwächeren
mißbraucht hat, wahrgenommen wird. Glaubt wirklich jemand, daß seinem
öffentlichen Ansehen dadurch geholfen wird, daß er genau das tut,
weswegen er so berüchtigt ist?

Entehrt und entwürdigt hat dieser Geselle nur sich selbst durch sein
eigenes öffentlichkeitswirksames ehr- und würdeloses Verhalten. Bei der
Karikatur handelt es sich einzig und allein um eine etwas übertriebene
Konstatation des Rufes, den er sich selbst erarbeitet hat.     

Daran vermöchte nicht einmal ein realitätsnah begründetes Urteil
etwas zu ändern. Als Arschloch gilt er nach wie vor unter vielen, die
sein Wirken kennen. Durch dieses Urteil hat er lediglich erwirkt, daß
man das nur auf eigene Gefahr öffentlich aussprechen kann.

So gesehen ist diese Entscheidung ein Paradebeispiel dessen, was im
oben zitierten Tröndle/Fischer-Passus gemeint ist. Dieser sogenannte
Persönlichkeitsschutz kommt nur einigen wenigen Privilegierten zugute.
Die gesellschaftlichen Konsequenzen dieser Tatsache erwähnen die Herren
Kommentatoren nicht – schließlich geht es ihnen um etwas anderes. Wir,
die wir auf jedwede Art und Weise publizistisch, künstlerisch und
satirisch tätig sind, können es uns aber nicht leisten, uns den
gesellschaftlichen Konsequenzen zu verschließen. Die wollen wir uns
jetzt mal anschauen.

Die Kernungehörigkeit des gerichtlichen Egoschutzes – die Fälle der
vorsätzlich falschen Behauptungen seien hier ausgenommen – besteht in
der Behauptung, daß es dabei überhaupt um den Schutz der Ehre, der
Persönlichkeit oder der Menschenwürde gehe. So gern wie sich das manche
Juristen einreden ist das mitnichten der Fall. Es geht immer nur ums
Geld und um die Macht.

Glaubt denn wirklich jemand, daß die Gerichte in der Lage seien,
über die Ehre und Würde eines Menschen zu verfügen? Das ist höchstens
dann der Fall, wenn ein Urteil auf unbestreitbaren
Tatsachenfeststellungen beruht, die der Öffentlichkeit auch bekannt
werden. Dann werden die Tatsachen über die der betreffenden Person
zuzubilligende öffentliche Achtung entscheiden. Solche Urteile können
vielleicht ein Arschloch in einen ehrbaren Menschen (oder umgekehrt)
verwandeln. Urteile wie die hier erwähnten sind dazu überhaupt nicht in
der Lage.

Nein, in diesen Fragen sind die Gerichte nun wirklich nicht
aktivlegitimiert. Ihnen mangelt es schon an der erforderlichen
Glaubwürdigkeit. Eine Justiz, die sich so ein
Rechtfertigungsinstrumentarium (aus Zschopauer Qualitätselaste!)
leistet, womit jeder Richter auf dem Gebiet der Meinungsäußerung
zulassen und verbieten kann, was ihm gerade paßt, darf sich nicht
vormachen, in diesen Sachen „im Namen des Volkes“ zu urteilen. Solche
Scherze sollen sie den Profis überlassen.

Mit Ehre, Ansehen und Würde hat diese Schmierenkomödie nichts zu
tun. Die „Ehre“ und „Würde“, um die es in diesen Fällen geht –
bestimmte, unabänderliche Größen, auf die nur von außen eingewirkt
werden kann – sind ein Produkt der juristischen Fantasie. Mit der
tatsächlichen Bedeutung dieser Worte hat es überhaupt nichts zu
schaffen.

Schlimmer noch: in diesen Urteilen werden die Worte „unwahr“ und
„Tatsachenbehauptung“ zu einer Art Talisman erhoben, den man einfach so
heraufbeschwören kann. Daß jede satirische Zuspitzung in eine
Tatsachenbehauptung umgewandelt werden kann, ergibt sich schon
selbstverständlich aus der gasförmigen Kernsubstanz dieser Maßstäbe.
Daß damit wie auf der Kirmes herumjongliert wird, darf insofern nicht
wundern. „Unwahr“ hingegen hat etwas Handfestes an sich, also könnte
man schon meinen, daß entsprechend verfahren wird. Mais non. Entweder
wird die Beweislast so umgekehrt, daß ein erfolgreicher Beweisvortrag
eine logische Unmöglichkeit ist, oder man lehnt entsprechende
Beweisanträge  wie im Liedermacher-Fall des Bayerischen OLG als
irrelevant ab. Alternativ behauptet das Gericht einfach ohne jegliche
Begründung oder Ausführung zur Beweislage, daß eine (vermeintliche)
Tatsachenbehauptung unwahr sei.  Protestatio regina probarum, oder so
ähnlich.

Es geht hier um die Macht – um die Macht einiger wenigen, ihre
Kritiker einzuschüchtern und mundtot zu halten, sowie um die Macht
eines noch kleineren Personenkreises, über den öffentlichen Diskurs
mittels fadenscheinig getarnter Willkür zu verfügen.

In der Praxis ist das deutsche Äußerungsrecht also nur ein
Spielplatz der Kleingeister. Mächtige Menschen und Konzerne nehmen
daran Anstoß, daß ihr Ist-Ansehen nicht dem vermeintlichen Soll
entspricht, wollen aber an dem Verhalten, dem sie dieses zu verdanken
haben, nichts ändern. Also lassen sie ihren Kritikern von einer
Richterschaft, die größtenteils derselben Klasse entsprossen ist, den
Mund verbieten. Die Gedanken sind nach wie vor frei, man wird sich
jedoch hüten, sie zu äußern.

Und überhaupt – was ist das für ein Begriff der Menschenwürde, mit
der hier jongliert wird? Mit einem wenig raffinierten Pimmelwitz soll
dieser Abzockanwalt „seiner Würde als Mensch entkleidet“ worden sein.
Geht’s eine Nummer kleiner? Was ist aus dem uralten Rechtssatz de minimis non curat lex – zu gut Deutsch das Gesetz schert sich nicht um Kleinkram – geworden?

Die Menschenwürde wird doch von ganz anderen Sachen verletzt! Was
sollen die Millionen Erwerbslosen, die sich von den Behörden
schikanieren und maßregeln lassen müssen, um real knapp unter dem
Existenzminimum leben zu dürfen, und obendrein noch als arbeitsscheue
Schmarotzer beschimpft werden, mit dieser „Menschenwürde“ anfangen? Was
bedeutet der Schutz eines kriminellen Anwalts vor Satire für Menschen,
die für 1 Euro die Stunde arbeiten müssen und von einem reichen
Ex-Finanzsenator, der selber ungern von seinem Gehalt leben möchte,
höhnisch zum Sparen aufgefordert werden? Oder für Menschen, die als
gefährliche Verbrecher behandelt werden, weil sie den „falschen“ Paß
oder die „falsche“ Hautfarbe haben, oder an der „falschen“
Demonstration teilnehmen? Des einen Freiheit und Sicherheit sind eben
des andern minimis.

Für solche Menschen kann diese urpathetisch zur Schau getragene
Sorge um die Menschenwürde nur blanker Hohn sein. Wer interessiert sich
für die Respektlosigkeit, mit der diese Menschen täglich von Medien,
Politik und Wirtschaft behandelt werden? Gewiß nicht diese
Richterkaste! Dazu sind die Herrschaften viel zu sehr mit den
Egoprellungen karikierter Bonzen beschäftigt.

Wenn Muslime und „Islamverdächtige“ pauschal als Terroristen und
Beteiligte an einer Weltverschwörung gegen die Zivilisation, die
Gülcans TV-Albtraumhochzeit und Hornauers Onanieausgleich
hervorgebracht hat, abgestempelt werden, macht sich kaum einer Gedanken
darüber, bis es zu einem medienwirksamen Meuchelmord kommt. Wenn Arme
die Verwirklichung des im Grundgesetz angekündigten
Sozialstaatsprinzips fordern, sind sie faule Säue (und potentielle
Sozialbetrüger noch dazu!). Wer friedlich gegen eine
menschenverachtende Wirtschaftsordnung protestiert, darf als
„Gewalttourist“ ohne ein berücksichtigenswertes Anliegen abgekanzelt
werden. Wer aber das vor Verachtung triefende Du eines Schupos mit
einem „Scheißbulle!“ quittiert, hat sich wegen eines
Mißachtungsausdrucks strafbar gemacht. Und wer als Internetnutzer gegen
die Zensur und Einschüchterungstaktik der Mächtigen mit Worten
protestiert, ist eben ein Verletzer der Menschenwürde.

Und dabei soll es noch Menschen geben, die sich über 60 Jahre Art. 1 Grundgesetz gar nicht freuen!

Weg mit dem Bonzenschutz!
Die Satire ist entweder frei oder
 
Die Satire ist seit eh und je beleidigend, verhöhnend,
erniedrigend. Das ist ihr Wesen. Die Satire ist die Waffe derer, die
über keinerlei Zwangs- oder Befehlsgewalt verfügen, gegen diejenigen,
die zur Durchsetzung ihrer Interessen nicht darauf angewiesen sind,
andere von der Richtigkeit ihres Handelns zu überzeugen.

Somit erfüllt die Satire gerade durch ihre wesenseigene Mißachtung
eine der wichtigsten gesellschaftlichen Funktionen, die es überhaupt
gibt. Sie ist ein geistiges Abführmittel. Von morgens bis abends sieht, hört und liest man jeden nur erdenklichen Scheiß, den man nicht so ohne weiteres verdauen kann:

„Sozialdemokraten“, die uns weismachen wollen, es gebe keine Klassen
in Deutschland, Medien, die ein vom blutrünstigen Diktator Usbekistans
erdichtetes Internet-Hoax für bare Münze verkaufen, einen
Innenminister, der einen großangelegten Angriff auf Freiheitsrechte und
die Intimsphäre entfacht und sich dabei als „großen Verfechter der
Freiheitsrechte“ lobpreist…und eben diese Richterschaft, die auf die
Wichtigkeit der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit pocht, um sie dann
im selben Atemzug zunichte zu machen.

Wer diese Pannenshow der menschlichen Zivilisation miterlebt, muß
das ganze unbedingt loswerden, sonst kriegt man ein Aneurysma davon ab!

Da sieht man also Tag für Tag diese Hitparade der Volksverarschung,
und fragt sich: „Piept’s bei mir, oder was? Höre ich denn richtig?“ Es
häufen sich die Hirnausscheidungen der Mächtigen in den Köpfen der
Menschen, und irgendwann drehen diese durch.

Die Satire sagt: „Nein, Sie sind nicht bekloppt; die haben einen an
der Waffel.“ Durch diesen Notstart des geistigen Verdauungsprozesses
fühlen sich die Menschen verstanden, und die sonst unvermeidliche
Schädelexplosion wird verhindert.

Um aber dieser Aufgabe als „Breitband-Antiidiotikum“ (Volker
Pispers) gerecht werden zu können, muß die Satire frei, zügellos,
ungehemmt sein. Sie darf sich überhaupt keinen Zwang antun. Das ist
jedoch nur der Fall, sofern die Satirikerin keine Angst vor
Strafverfolgung und zivilrechtlichen Maulkörbern zu haben braucht. Die
Satire darf keine Tabubereiche kennen – schließlich kennt die Macht
auch keine.

An dieser Stelle werden manche entgegnen: Es gibt doch auch
zahlreiche Fälle, in denen Satiriker einen Freispruch oder eine
Klageabweisung erreicht haben, hat sich doch sogar Oliver Kalkofe gegen
solche Ansprüche durchsetzen können!

Unsinn. Erstens genießt ein Oliver Kalkofe aufgrund seiner
Beliebtheit und Bekanntheit – beide sehr verdient, wohlgemerkt – einen
besonderen gesellschaftlichen Schutz. Wichtiger noch: Ihm stehen die
nicht gerade unerheblichen finanziellen Mittel großer Privatsender zur
Verfügung, die einen Instanzenzug bis hin zum Bundesverfassungsgericht
erst ermöglicht haben. Von derart günstigen Rahmenbedingungen können
die meisten seiner Kollegen nur träumen.

Außerdem übersieht diese Argumentation das Wesentliche – ein Prozeß
ist mit erheblichen Kosten verbunden, vom nicht gerade geringen Risiko
einer Verurteilung ganz zu schweigen. Unter solchen Bedingungen gibt es
nur zwei Möglichkeiten, sicherzugehen: Entweder man greift nur die
Ziele an, die die Mächtigen auch gern angreifen – die Armen und
Wehrlosen – oder man hält die Fresse. So sind die Weichen zugunsten von
Feigheit und Anpasserei gestellt.

Bloß nicht frech sein, bloß nichts Wesentliches in Frage stellen,
bloß niemanden angreifen, der sich wehren kann. Nur so kann man als
Satiriker nach ständiger Rechtsprechung wirklich unbehelligt bleiben.
Das ist das Erfolgsrezept für eine „Satire“, an der jede
Rechtsschutzversicherung ihre Freude haben kann.

Die Satire muß frei sein, sonst existiert sie gar nicht.

Mir ist an Vorschlägen für „sachgerechtere“ Überprüfungsmaßstäben
nichts gelegen. Solche Maßstäbe gibt es gar nicht; jeder auch so
neutral und objektiv klingende Maßstab läuft letzten Endes auf das
ästhetische Empfinden von Polizei, Staatsanwaltschaft und
Richterschaft, und damit auf völlige Waffenungleichheit hinaus. Die
einen haben die Staatsgewalt, die andern nur das Wort.

Jede Ausprägung eines solchen Systems – mit den Lippenbekenntnissen
zur Meinungsfreiheit und dem Heraufbeschwören „höherer Werte“ – ist zu
bekämpfen. Da hilft eine Feinabstimmung – damit nur die „Richtigen“
eingelocht oder mit vernichtenden Geldstrafen um ihre Existenz gebracht
werden, überhaupt nicht weiter, denn es gibt keine „Richtigen“. Das ist
Landschaftsplege im Minenfeld. Gefragt sind aber Minenräumfahrzeuge.

Wer sich als Träger politischer, gesellschaftlicher oder
wirtschaftlicher Macht zu Unrecht angegriffen fühlt, soll darauf
erwidern. Wer der Meinung ist, ihm sei unzureichender Respekt
entgegengebracht worden, soll für die Öffentlichkeit nachvollziehbar
darlegen, warum ihm mehr Respekt gebühren soll. Wer verhöhnt wird, darf
auch gern mit den gleichen Mitteln zurückschlagen. Paritätisch geht’s
ja auch.

Ansonsten: Kritik zur Kenntnis nehmen und Fresse halten!

5 comments ↓

#1 Christoph Wagner on 12.05.09 at 10:24

<p>GroÃ

#2 Josh von Staudach on 12.05.09 at 21:39

Zustimmung rundum

Viel zu lesen – aber es lohnte sich und ich kann jeden Absatz unterschreiben! Traut man sich sowas nur ‚im Exil‘ zu schreiben? In deutschen Blogs fand ich bisher wenig so Eindeutiges. Vor allem die wichtige Erkenntnis, dass ‚die Macht‘ wesentlich respektloser mit ‚dem Volk‘ umgeht, als es umgekehrt je sein koennte.
[…]

#3 Josh von Staudach on 12.05.09 at 21:50

Eine Ergaenzung noch zum Satz des Bayerischen OLG ("Im uebrigen muessen in einer Demokratie mehrheitlich gewaehlte oder legitimierte Politiker berechtigt sein, …"): die letzten Wahlen haben gezeigt, dass die Regierenden eben NICHT die Mehrheit der Bevoelkerung hinter sich haben! Aufgrund sinkender Wahlbeteiligung und Minderheitskoalitionen werden wir ZWANGSLAEUFIG von solchen Gestalten regiert, die wir eigentlich gar nicht haben wollten. DAS zu beklagen halte ich fuer wichtig, denn es muss endlich eine Aenderung im Wahlrecht her, DAMIT Personen/Parteien auch ABgewaehlt werden koennen. Wir als Souveraen haben eben leider keine Moeglichkeit, darueber zu bestimmen, was wir NICHT wollen.

#4 Josh von Staudach on 12.05.09 at 21:53

Unsere jetzige deutsche Regierung ist ein Musterbeispiel dafuer, dass ein Kabinett zusammengewuerfelt wird, welches so nicht gewaehlt worden waere, haette es zur Wahl gestanden! Noch nie gab es so viel Feigheit vor der Wahl, konkrete Aussagen zu aeussern, wie man sich nach der Wahl verhalten wolle. Das allein schon macht eine Wahl zur Farce, weil man ausser Platitueden auf den Wahlplakaten abzunicken keine effektive Auswahl zur Verfuegung gestellt bekommt – sondern nachher mit vermeintlicher Mehrheit der Stimmen ein Regierungsprogramm und ein Kabinett formt, ueber das sich aber die Mehrheit der Buerger die Augen reibt und denkt: "also, wenn ich das vorher gewusst haette!"

#5 Josh von Staudach on 12.05.09 at 21:54

Das Volk regt sich zwar darueber auf, wie auch im Speziellen die Satiriker, aber bisher hat auch noch niemand eine Loesung dafuer, wie man diese Farce von Machterhalt durchbrechen koennte. Denn mit Waehlen geht es ja nicht! Ich sehe da den wichtigsten Hebel: Wir, das Volk, muessen auf eine AEnderung des Wahlrechts draengen (wobei: keine Ahnung, wie). Wenn das mal klappen sollte, dann waere auch gegen diese Machtarroganz (von Politik, Wirtschaft, Justiz) mal ein grosser Erfolg erzielt und solche Urteile wuerden anders ausfallen – oder besser noch kaeme es gar nicht mehr zu solch unnoetigen Prozessen!