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In the Street Where We Live

Melody

You have often raided my street before
That’s ‘cause no one ever swept you off your feet before.
Now if you come by, sparks will start to fly.
You’d better not raid the street where we live.

 

It’s a no-go here, in this part of town.
If you so much as look at us, we’re gonna shut you down.
From now on, no more will you kick down our doors.
You’d better not raid the street where we live.

 

And oh, that cowering feeling,
when crowds come running your way.
Your heart, oh how it goes reeling,
From those three words ‘Motherfucker, not today!’

 

You think ‘Why the fuck did I sign up for this?’
As your van goes up in flames when you stop for a piss.
Anywhere you go, your tyres just might blow.
You won’t get near any street where we live.

 

For too long we have endured your attacks,
But from now on, you will have to learn to watch your back.
For if you spread fear amongst those living here,
You’ll find it soon in the street where you live.

 

And oh, that cowering feeling,
When you hear your engine stall!
Those thuds tell you through the ceiling,
That you should have stayed at Walmart after all.

 

You thought you were backed by your man Donald Trump,
But then why does it smell as if you just dropped a lump?
You know you’re out here, and Donald’s nowhere near.
You’re all alone in the street where we live.

 

You have often raided my street before
That’s ‘cause no one ever swept you off your feet before.
Now if you come by, sparks will start to fly.
You’d better not raid the street where we live.

*

The Ballad of Pepe the Frog

Let me tell you the story of Pepe the Frog,
who would have done well to remain on his log,
contenting himself with the mossies and flies.
But he gave himself airs, and that’s why Pepe died.

Young Pepe’s first words were ‚I’m better than this.‘
His fellow tadpoles said ‚You’re taking the piss!‘
And thus from the very day that he was hatched,
Our Pepe was known as the prick of the batch.

‘That’s it, then,’ said Pepe, ‘I’m leaving this log
To tell the world of feminazis and ZOG,
For then they won’t bother those who turn the screws,
They’ll blame it on foreigners, blacks, and the Jews.’

But soon, Pepe wondered, ‘Oh, what will I eat?’
But an earwig told him where the hunting’s a treat
And the tastiest brains all defencelessly roam.
So 4Chan’s fragrant bogs became Pepe’s new home.

He wrote to the log to tell of his new friends,
‘With Spencer and Bannon, the fun never ends!
We’re making the memes and dividing the loot.’
But he never expected the Antifa boot.

You’d think Pepe’s life was off to a great start,
He helped strike the fear into many a heart.
With Trump in DC he was loving the craic,
So much that wee Pepe did not watch his back.

‘Those lefties are cowards,’ he’d oft heard it said,
‘And if you turn up heavy, they’ll run off in dread.
They’re just keyboard warriors; they’ll run from a fight.‘
As Pepe’d soon learn, this was a bunch of shite.

That day on the streets with all his new friends,
Pepe’d never have guessed that his joy would soon end.
That frog was plain giddy as he took in the scene
Of boneheads with bottles and AR-15s.

When all had arrived, they were led by the cops
to a corner with a mosque and a nice halal shop,
and a synagogue offering a free Yiddish class.
Our Pepe looked forward to kicking some ass.

On such a great day for the men with white laces,
From emptying the bottles they were all off their faces.
The first firebomb they threw did not land with a crack;
It was caught by a comrade, who chucked it right back.

The bottle broke open, the flames soon drew near.
Pepe heard a voice say ‘get the fuck out of here!’
Some of his friends answered by raising their guns,
But soon found out that theirs weren’t the only ones.

Pepe made froggy cough sounds as he choked on the smoke,
And all his friends ran from the butt of their jokes.
He sat blinded by smoke, fire, and muzzle flash,
And the first boot to hit him belonged to the fash.

One after another, the master race fled.
Pepe’d seen better days, but he still wasn’t dead.
His frog eyes were bulging, and he had a hunch
That what he’d puked up wasn’t only his lunch.

Pepe wanted to run when a red and black boot,
Took both his legs clean off and rendered it moot.
He was stomped, and to add to his growing ennui,
He soon started a new life as cuisse de grenouille.

As he breathed his last, our wee fascist frog,
Wondered how things were going back home on the log.
The locals breathed easy, with nothing to fear.
And a white guy with dreadlocks shed Pepe’s first tear.

 

SATIRE: Staćanske Hibanje Pro Łužyca

Das Szenenblog Politiski Njeprawy ("Politisch unrichtig")

BUDYŠIN, 19.08.2010 – Auf der Hauptseite des Szenenblogs Politiski Njeprawy wurde heute der Start der neuen Bürgerbewegung Pro Łužyca angekündigt. Die Bewegung, so Pressesprecher Czesław Šimanski, diene „dem Schutz der Kultur und der Werte unserer sorbischen Heimat“.

„Man sieht es, und will es doch nicht wahrhaben“, heißt es in der auf PN veröffentlichten Presserklärung, „zusehends wird unsere Heimat unterwandert und überfremdet. Man kann jede Stadt, jedes Dorf unseres schönen Landes besuchen, ohne ein einziges Mal unsere Landessprache zu hören.“

Schuld an diesen laut Presserklärung „verheerenden Zuständen“ sei eine „schleichende Germanisierung“ durch integrationsunwillige, bildungsferne Deutsche.

Unter der Überschrift Wissen Sie, was das kostet? schimpft der Verband über die „Millionen und Abermillionen“, die angeblich für zweisprachige Straßenschilder ausgegeben werden müssen. Es sei schon so weit, daß selbst Gemeinden umbenannt werden müssen:

Unsere Hauptstadt Choćebuz mußte neulich in Cottbus umbenannt werden, weil unsere ‚deutschen Mitbürger’ (wie sie von den politisch korrekten Gutmenschen immerzu genannt werden) nicht einmal in der Lage sind, einen derart einfachen Ortsnamen auszusprechen. Dabei heißt ‚Cott-Bus’ nach Auskunft unserer Sprachexperten soviel wie ‚Wagen zum Transport von Exkrementen’.

Auch Přibor, Budyšin und Křišow sind „dem politisch korrekten Umbenennungswahn zum Opfer gefallen“. Heute heißen sie Finsterwalde, Bautzen und Buchholz.

Die Bürgerbewegung Pro Łužyca (Pro Lausitz) engagiert sich laut Satzung für "mehr Freiräume für Germanenkritik"

Anlaß der Gründung der Bürgerinitiative war eine Protestveranstaltung gegen den Bau einer Currywurstbude in der Bohata hasa in Budyšin. „Wir können angesichts dieser Provokation nicht mehr schweigen“, hieß es in einem der auf der Kundgebung verteilten Flugblätter. „Es gibt in unserem Land inzwischen mehrere Tausend Currywurstbuden. Sie überfremden unsere Landschaft und verschmutzen unsere Luft mit merkwürdigen Gerüchen.“ Die Errichtung möglichst vieler Currywurstbuden gehöre zu einer festen Vorgehensweise: „Erst bauen die eine Currywurstbude. Dann dauert es nicht mehr lange, bis sie auch noch den Bau eines Einwohnermeldeamtes beantragen, den sie nach ständiger Rechtsprechung auch genehmigt kriegen müssen.“

Dies entspreche den strategischen Zielen der Germanisierer, die nach Angaben zahlreicher Demonstranten im „Komplotthandbuch“ Battis/Krautzberger/ Löhr BauGB enthalten seien. „BauGB ist ein Codewort von denen. Das heißt ‚Baut zur Germanisierung von Budyšin!‘“

„Der Deutsche liebt Karteien über alles. Er will möglichst alles erfassen, aber wenn du in der Kartei schon drin bist, kommst du nicht mal als Leiche wieder raus!“

Dem Zuzug der Deutschen nach Łužyca seien auch fragwürdige Organisationen gefolgt, meint Pressesprecher Šimanski. Besonders schlimm sei die „angeblich friedliche politische Vereinigung CDU“:

Diese Organisation nennt sich in der Öffentlichkeit ‚Christlich-demokratische Union’. Das klingt ja total unbedenklich – wer wird schon was gegen demokratische Christen haben? Aber wir wissen inzwischen ganz genau, daß diese Organisation in nicht unerheblichem Ausmaß mit Schwarzgeld finanziert wird. Und sie können sich hierzulande noch so friedliebend und demokratisch geben – unsere Forscher haben dokumentieren können, daß die CDU an mehreren Bombenanschlägen und Attentaten in Afghanistan beteiligt gewesen ist, und daß sie dort heute noch Tausende schwerbewaffnete Kämpfer bereithält. Für uns steht jedenfalls fest, daß CDU in Wirklichkeit ‚Choćebuz droht der Untergang‘ heißt!

Der Pressesprecher wollte jedoch klarstellen, daß er nichts gegen Deutsche an sich habe:

Die Sorben sind ein gastfreundliches Volk, das sich über jeden Besuch freut. Aber beim Besuch soll es dann gefälligst bleiben. Wir werden nicht mehr tatenlos zusehen, während unsere Städte mit Currywurstbuden verunstaltet werden und man die Vorgärten unserer Bürger vollkotzt ‚weil Rosenmontag is’.

Der Fall Sabine Schiffer – Wiedersehen mit dem Minenfeld

In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitungen schwerlich mithalten: Die Anzeigebereitschaft ist gering, die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistung (§ 379 StPO), Gebührenvorschuß (§ 379a StPO), Kostenvorschuß für das Sühneverfahren (§ 380 StPO) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage idR erforderlichen RA-Honorars regelmäßig Schiffbruch (§ 383 II StPO), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums. Eine geringe Anzahl erlangt Genugtuung in Form von Beschlüssen nach § 153, 153a StPO. Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfern Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überräpresentiert sind.
-Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., Vor § 185, Rn 68, Hervorhebung von mir

Der Fall Schiffer


Das Mühlenkombinat „Deutsche Justiz“ mahlt bekanntlich langsam, aber sicher. Wenn Mehlbedarf angezeigt wird, kann es durchaus etwas dauern, bis die Bestellung bearbeitet wird, aber wenn Mehl bestellt wird, wird auch geliefert.

Geliefert wird allerdings nicht selten Hackfleisch.

Aber gemahlen ist gemahlen, und wir sollten uns freuen, daß wir überhaupt mit irgendwas beliefert werden.

Das sieht ungefähr so aus
:

Eine ägyptische Apothekerin holt einen Mann vor Gericht, der sie belästigt hat. Dieser üble Zeitgenosse trägt dem Hohen Gericht vor, daß er Muslime haßt und diese „Monster“ am liebsten allesamt gleich rausgeschmissen wüßte. Vor dem Betreten des Gerichtssaals wird er trotzdem nicht auf Waffen kontrolliert. Das Heiligtum des mitgebrachten Rucksacks wird auch nicht verletzt. Niemand kommt auf den Gedanken, daß es vielleicht doch nicht schlecht wäre, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, daß der Angeklagte es mit seinen Drohungen ernst meint, mit der Ausnahme des Angeklagten selbst, der für diesen Fall extra ein Messer mitgebracht hat.

Das er vor Gericht auch ordnungsgemäß zum Einsatz bringt. Da es keine Beamten im Saal gibt, die für die Abwehr derartiger Gefahren zuständig wären, muß der Ehemann der Apothekerin selbst versuchen, sie vor dem Mann zu verteidigen, der sie abstechen will. Der erst nach Angriffsbeginn in den Gerichtssaal bestellte Polizist macht zur Klärung des Sachverhalts sofort von seiner Schußwaffe Gebrauch, und zielt dabei auf den Gatten. Indes stirbt die Apothekerin.

Nach diesem Vorfall drängten sich unbequeme Fragen u.a. über das dem Sicherheitsdenken der Dresdner Justiz offenbar zugrundeliegende „Laissez-Faire-Prinzip“ auf. Hinzu kam eine Erlanger Medienwissenschaftlerin und Rassismusforscherin, Dr. Sabine Schiffer, die vermutete, die in einer Krisensituation spontan getroffene Entscheidung des eingreifenden Beamten, auf den Ehemann zu zielen statt auf den Täter, könne womöglich etwas mit dem rassistischen Subtext einer Gesellschaft zu tun haben, in der Muslime ständig verteufelt und entmenschlicht werden. Ihre Bemerkungen ernteten Morddrohungen aus den üblichen Kreisen, die sie auch ordnungsgemäß anzeigte.

Das Mühlenkombinat „Deutsche Justiz“ hat auf die Bemerkungen von Dr. Schiffer gehört und sofort ein Strafverfahren – die ultima ratio der repressiven Staatsmacht –   eingeleitet.

Gegen sie.

Mit dem Strafbefehl des Amtsgerichts Erlangen (Az. Cs 404 Js 45405/09) wird Dr. Schiffer zur Last gelegt, gegen den Gummiparagraphen § 186 StGB („Üble Nachrede“) verstoßen zu haben. Angedroht wird eine Geldstrafe in Höhe von 6000,00 EUR bzw. zwei Monate Gefängnis.

Grundlage des Strafbefehls ist ein Interview von Dr. Schiffer mit dem iranischen Nachrichtensender IRIB, in dem es in einem Nebensatz hieß, daß der Polizist „sicherlich aus rassistischen Gründen“ nicht den Irren mit dem 30 cm langen Messer, sondern den zur Hilfe geeilten Ehemann des Opfers anschoss.

Hierbei handele es sich, so der Strafbefehl, um eine „unwahre Behauptung“, die „geeignet ist [den Polizisten] verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“.

Die Unwahrheit der Vermutung der Dr. Schiffer stehe fest, da der Polizist behaupte, nicht aus rassistischen Gründen gehandelt zu haben und die Staatsanwaltschaft Dresden ihm dies abnehme.

QED.

„Diese Einlassung des Polizeibeamten kann nicht widerlegt werden“, verkündet der Strafbefehl. Stimmt. Nachgewiesen werden kann sie natürlich auch nicht.

Somit liegt dieser Verwaltungsmaßnahme der politischen Strafjustiz die gängige Auffassung zugrunde, man dürfe jeden bestrafen, der einem anderen verwerfliche Beweggründe unterstelle, wenn dieser die Unterstellung abstreite. „Unwahr“ heißt – wie im deutschen Äußerungsrecht so oft –  „strittig“.

Den Vier-Wörter-Nebensatz, für den Dr. Schiffer ins Gefängnis soll, hat sie in einer anschließend herausgegebenen Presseerklärung klargestellt:

Bei der von mir geäußerten Vermutung, dass der Polizist aus rassistischen Gründen auf den Ehemann des Opfers und nicht auf den wahren Angreifer gezielt haben könnte, handelt es sich um einen Erklärungsversuch, der auf den unbewussten Folgewirkungen medialer Sachverhaltsdarstellungen basiert. Wenn arabisch-stämmige Mitbürger in den Medien undifferenziert immer wieder als potenzielle Gewalttäter, Terroristen oder "Ehrenmörder" dargestellt werden, kann diese Form der Mediendarstellung auch das Unterbewusstsein der Medienkonsumenten und deren tatsächliches Handeln in Stresssituationen beeinflussen.

Es ist heute unbestritten, dass es über Jahre hinweg eine mediale Berieselung sowohl in der Berichterstattung als auch im Unterhaltungsbereich in Bezug auf Muslime und arabisch-stämmige Menschen gab. Deshalb kann man auch davon ausgehen, dass diese kollektiv verankerten Bilder in einer Situation, in der man nicht in Ruhe überlegen und einen Sachverhalt objektiv prüfen kann, eben zu einer spontanen Fehlentscheidung über mögliche Täter und Opfer führen kann. Es war daher nie meine Absicht, dem Polizeibeamten eine von Grund auf rassistische Einstellung oder gar vorsätzliches Handeln zu nterstellen. Ich wollte lediglich auf die Folgewirkungen medialer Darstellungen hinweisen und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe anmahnen, über derlei rassistische Fehlinterpretationen und deren Begünstigung sowohl durch Mediendarstellungen als auch durch politische Diskurse aufzuklären. Dieser Aufgabe sollten wir uns entschlossen stellen. Sie geht uns alle an.

D.h., bei ihrer Vermutung ging es – wie es jedem längst hätte klar sein müssen, der nicht unbedingt etwas anderes hineinlesen will – nicht darum, diesen einzelnen Polizisten als bewußt handelnden Muslimhasser abzustempeln, sondern darum, daß er, wie jeder andere in der Gesellschaft, mit entmenschlichenden und verteufelnden Darstellungen von Muslimen nur so bombardiert wird, was sich ja nachweislich unbewußt auf mentale Sachverhaltsdeutungen und spontane Handlungen auswirken kann.

Diese Klarstellung des bereits Eindeutigen war der Staatsanwaltschaft Erlangen übrigens bei Abfassung des Strafbefehls längst bekannt. Die Presseerklärung wird sogar unter der Rubrik „Sonstige Beweismittel“ aufgeführt.

Selbstverständlich kann auch diese Einlassung der Dr. Schiffer nicht widerlegt werden. Im Strafbefehl selbst sind keine Ausführungen zur Bedeutung dieses Beweismittels zu finden. Überhaupt ist im Strafbefehl kein Indiz dafür ersichtlich, daß die Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht zur Ermittlung „auch der zur Entlastung dienenden Umstände“ nach § 160 II StPO nachgekommen ist, es sei denn, die StA meint, durch die Aufführung der Presseerklärung als „sonstiges Beweismittel“ ohne inhaltliche Auseinandersetzung dieser Pflicht bereits in vollem Maße genügt zu haben.

Wiedersehen mit dem Minenfeld

Es wäre ein verhängnisvoller Fehler, sich von Berichten über Einzelfallunrecht zu dem Glauben verleiten zu lassen, daß es sich bei Fällen wie der Fall von Dr. Sabine Schiffer um Ausnahmen von der Regel „Meinungsfreiheit“ handele, daß in solchen Fällen das freiheitlich-demokratische Strafrecht zu politischen Zwecken mißbraucht werde. Ebenso falsch und gefährlich wäre es, sich aufgrund eines etwaigen Freispruchs in diesem oder in anderen Fällen vorzumachen, daß die Gefahrenspitze gekappt und die Meinungsfreiheit „wiederhergestellt“ worden sei.

Unter „Mißbrauch“ versteht man den zweckfremden Einsatz eines sonst akzeptablen Mittels. Die Angriffe auf kritische Stimmen durch die Justiz sind aber gar nicht zweckfremd, sondern fest im deutschen Recht verankert. Wozu dient denn sonst der Einsatz der ultima ratio der repressiven Staatsgewalt gegen Tatbestände wie „üble Nachrede“, „Beleidigung“, „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“, „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“? Wozu dient denn sonst eine „Rechtsprechung“, in der das Wort „unwahr“ ohne ernstzunehmende Beweisführung einfach so hingekritzelt werden darf, wenn eine Äußerung mit dem ästhetischen Empfinden von Richtern und Staatsanwälten unvereinbar ist? Wozu dient sonst ein „Persönlichkeitsrecht“, das der Selbstbeweihräucherung der Mächtigen Verfassungsrang gewährt und die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit nicht als Kern der menschlichen Persönlichkeit und der Menschenwürde, sondern als zweitrangige Faktoren betrachtet?

Solange diese Gummiparagraphen und die dazu passende Elastedoktrin nicht abgeschafft werden, kann von Meinungsfreiheit keine Rede sein, sondern allenfalls von Meinungsprivileg. Solange dem Staat die Macht eingeräumt wird, Äußerungen aufgrund ihres politischen-ideologischen Inhalts unter Strafe zu stellen, wird es immer wieder Fälle wie den der Dr. Schiffer geben.

Wie ich es schon einmal geschrieben habe:

Mir ist an Vorschlägen für „sachgerechtere“ Überprüfungsmaßstäben nichts gelegen. Solche Maßstäbe gibt es gar nicht; jeder auch so neutral und objektiv klingende Maßstab läuft letzten Endes auf das ästhetische Empfinden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, und damit auf völlige Waffenungleichheit hinaus. Die einen haben die Staatsgewalt, die andern nur das Wort.

Jede Ausprägung eines solchen Systems – mit den Lippenbekenntnissen zur Meinungsfreiheit und dem Heraufbeschwören „höherer Werte“ – ist zu bekämpfen. Da hilft eine Feinabstimmung – damit nur die „Richtigen“ eingelocht oder mit vernichtenden Geldstrafen um ihre Existenz gebracht werden, überhaupt nicht weiter, denn es gibt keine „Richtigen“. Das ist Landschaftsplege im Minenfeld. Gefragt sind aber Minenräumfahrzeuge.

Wie das gehen soll? Erstens gehören reine Äußerungs- und Propaganda„delikte“ aus dem Strafrecht gänzlich ausgeklammert, solange die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eines sofortigen Gewaltausbruchs bzw. die vom Täter nachweislich beabsichtigte sofortige tatsächliche Auslösung von Gewalt nicht tatbestandlich vorausgesetzt wird. Im Zivilrecht wäre eindeutig vorzuschreiben, daß Kläger, die Personen der Zeitgeschichte sind, schon im Vorfeld der Hauptverhandlung nachweisen müssen, daß die angegriffene Äußerung unwahr ist und daß der Beklagte die Unwahrheit der Äußerung kannte oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Liegt keine nachgewiesenermaßen unwahre Behauptung vor, soll die Klage sofort kostenpflichtig abgewiesen werden, denn schon die Einleitung eines Prozesses stellt eine äußerst wirksame Einschüchterungsmaßnahme dar, der nur zum Teil durch eine letztendliche Abweisung abgeholfen werden kann.

Dann wird man ohne Erröten von Meinungsfreiheit sprechen können.


Lob der Innovation

An dieser Stelle möchte ich mal ein Loblied auf den politischen Innovationsstandort Deutschland singen. Paradoxa, vor denen man anderswo schreiend flüchtet, werden in der BRD freundlich umarmt. Dort kapitulieren die eisernen Gesetze der Logik vor der Akrobatik der Gehirnzellen. „Nichts ist unmöglich“ lautet die Devise.

Wußten Sie z.B., daß man den Imperialismus, den Militarismus, den Nationalismus und den Rassismus befürworten und dabei links sein kann? Echt! Ich hab’s gesehen! Continue reading →

Abendländische Nostalgie

 
http://noblogs.org/flash/mp3player/mp3player.swf

Wir werden in dieser Gesellschaft ständig mit neuen Schwachsinnsbegriffen beschmissen. Wo man auch hinkuckt, wird man von der Sprache für blöd verkauft. „Friedenstruppen“, zum Beispiel, oder „innere Sicherheit“ – „innere Sicherheit“, wie das klingt! Wie son Tampon-Werbespruch!

„Mit Wolfgang Ultras habe ich einfach ein Gefühl innerer Sicherheit, denn ich weiß: Wo ich auch hingehe, werden die mich nie allein lassen!"

 „Soziale Marktwirtschaft“ ist auch ganz herrlich. Fast so blöd wie „koschere Blutwurst“, „Halal-Schinken“ oder „christliche Nächstenliebe“. Continue reading →

Entenjäger auf der Suche nach dem afghanischen Traum

Der Völkerrechtler Claus Creß hat in einem Interview mit dem SPIEGEL – dem wichtigsten Konkurrenzblatt des TITANIC – etwas wirklich Eindrucksvolles zu berichten. Es gebe keinen internationalen bewaffneten Konflikt in Afghanistan, sondern nur einen „Bürgerkrieg“.

Wenn ich den SPIEGEL aufmache, mache ich mich immer auf einiges gefaßt, aber da mußte ich staunen. Ein Bürgerkrieg! Das sind also gar keine ausländischen Truppen, die das Land seit acht Jahren plattmachen, sondern Afghaner mit Migrationshintergrund! Continue reading →

Für eine realitätsnahe Integrationspolitik

Vor einiger Zeit
hat sich ein Oberverwaltungsgericht mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich
eine Verurteilung nach § 265a StGB (Schwarzfahren) auf die Integrationsprognose
eines Ausländers auswirkt.

Das eigentliche
Ergebnis mag dahingestellt bleiben. Die offensichtlichste Auffassung hat das
Gericht nicht einmal in Erwägung gezogen. Es gibt nämlich kein eindeutigeres
Indiz für eine geglückte Integration eines Ausländers in die bundesdeutschen Lebensverhältnisse  als das Schwarzfahren. Eigentlich hätten sie
den Mann auf der Stelle einbürgern müssen!

Überhaupt wird
das Ziel Ausländerintegration mit völlig falschen Ansätzen verfolgt. Man
sehe sich einmal die Integrationsverordnung 
an. Die Integrationskriterien haben mit dem Leben in Deutschland rein
gar nichts zu tun.

Was muß ein
Ausländer nachweisen können, um der Bundesregierung zufolge als „integriert“ zu
gelten?

         
Er muß über „ausreichende“ Deutschkenntnisse verfügen
(der Voraussetzung können selbst die meisten Bayer, Sachsen und Schwaben wohl
kaum genügen);

         
Er darf sich keine vorsätzlichen Straftaten zuschulden
kommen lassen  (und schon müssen viele
CDU-Bonzen einpacken);

         
Er muß seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit
bestreiten (da bangt wiederum der Arbeitgeberverband);

         
Last but not least, er muß sich zu den Grundwerten der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen (darf man wirklich mehr von
einem Ausländer verlangen als von einem deutschen Innenminister?)

Nein, mit der
deutschen Gesellschaft hat das nun wirklich nichts zu tun. Man muß aber schon
anerkennen, daß sich die Integrationsverordner reichlich Mühe gegeben haben,
und daher sollte man auch konstruktive Verbesserungsvorschläge machen, wenn man
schon Kritik übt.

Daher gebe ich
hiermit meinen

Integrationspolitischen Gegenentwurf

bekannt.

 

Gewichtung integrationsrelevanter Sachverhalte

1. Wenn man schon einmal schwarzgefahren ist (+1
Punkt)
;

a.      
wenn man nachweislich noch nie einen Fahrausweis
für den öffentlichen Nahverkehr gekauft hat (+1 Punkt).

Ist 1. oder 1a. zu
BEJAHEN:

2.      
Wenn man schon einmal beim Schwarzfahren erwischt
wurde und

a.      
man das erhöhte Fahrentgelt ordnungsgemäß
entrichtet hat (- 1 Punkt);

b.     
man das erhöhte Fahrentgelt nicht entrichtet,
sondern einfach die Geringfügigkeitseinstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft
abgewartet hat (+ 1 Punkt);

c.      
man dabei so richtig angepißt getan hat (+2
Punkte);

3.      
Wenn man nachweislich noch nie anfallende
GEZ-Gebühren entrichtet hat (+1 Punkt).

4.      
Wenn man eine Privatbeleidigungsklage

a.      
angedroht (+1 Punkt);

b.     
veranlaßt (+1 Punkt); oder

c.      
anhängig gemacht hat (+2 Punkte).

5.      
Wenn man eine Nachbarstreitigkeit

a.      
bis zum BGH verfolgt hat (+1 Punkt); und

b.     
die daraufhin ergangene Entscheidung im Archiv
für civilistische Praxis
abgedruckt wurde (+2 Punkte);

c.      
der Streitwert EUR 1000,- nicht überstieg (+1
Punkt)
; und/oder

d.     
man an dem ganzen selber schuld gewesen ist (+3
Punkte);
und/oder

e.     
Wenn man, ohne Jurist zu sein, extra zu diesem
Zweck das AcP abonniert hat (+ 3 Punkte).

6.      
Wenn man Steuern

a.      
stets rechtzeitig, ordnungsgemäß und in voller
Höhe gezahlt hat (-2 Punkte);

b.     
schon einmal hinterzogen (+ 1 Punkt) und

c.      
dabei besondere Kreativität an den Tag gelegt hat (+
1 Punkt)
und/oder

d.     
man dabei schon einmal gefragt hat: „Wozu wir
überhaupt noch Steuern zahlen?“

7.      
Sprachliche Integration

a.      
Wenn man einwandfreies Hochdeutsch spricht (-1
Punkt)
;

b.     
Wenn man „als“ und „wie“ stets richtig verwendet (-1
Punkt);

c.      
Wenn man Atlas, Material und Grad richtig
pluralisiert (-2 Punkte);

d.     
Wenn man Dativ und Genitiv bzw. Dativ und
Akkusativ häufig durcheinanderbringt (+ 1 Punkt);

e.     
Wenn man den Genitiv gar nicht verwendet (+2
Punkte)
;

Wertung

Wer nach
Summierung aller Punkte eine positive Punktezahl vorzuweisen hat, gilt
als integriert.

Wenn die
Punktezahl 5 übersteigt, kann dem Bewerber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden.

Wenn die
Punktezahl 10 übersteigt, ist dem Bewerber eine Niederlassungserlaubnis
zu erteilen.

Wenn die
Punktezahl  15 übersteigt, ist der
Bewerber sofort einzubürgern.

Ist die
Punktezahl jedoch negativ, so ist der Betreffende selbst dann auszuweisen,
wenn er deutscher Staatsangehöriger ist.