Der Fall Sabine Schiffer – Wiedersehen mit dem Minenfeld

In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitungen schwerlich mithalten: Die Anzeigebereitschaft ist gering, die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistung (§ 379 StPO), Gebührenvorschuß (§ 379a StPO), Kostenvorschuß für das Sühneverfahren (§ 380 StPO) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage idR erforderlichen RA-Honorars regelmäßig Schiffbruch (§ 383 II StPO), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums. Eine geringe Anzahl erlangt Genugtuung in Form von Beschlüssen nach § 153, 153a StPO. Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfern Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überräpresentiert sind.
-Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., Vor § 185, Rn 68, Hervorhebung von mir

Der Fall Schiffer


Das Mühlenkombinat „Deutsche Justiz“ mahlt bekanntlich langsam, aber sicher. Wenn Mehlbedarf angezeigt wird, kann es durchaus etwas dauern, bis die Bestellung bearbeitet wird, aber wenn Mehl bestellt wird, wird auch geliefert.

Geliefert wird allerdings nicht selten Hackfleisch.

Aber gemahlen ist gemahlen, und wir sollten uns freuen, daß wir überhaupt mit irgendwas beliefert werden.

Das sieht ungefähr so aus
:

Eine ägyptische Apothekerin holt einen Mann vor Gericht, der sie belästigt hat. Dieser üble Zeitgenosse trägt dem Hohen Gericht vor, daß er Muslime haßt und diese „Monster“ am liebsten allesamt gleich rausgeschmissen wüßte. Vor dem Betreten des Gerichtssaals wird er trotzdem nicht auf Waffen kontrolliert. Das Heiligtum des mitgebrachten Rucksacks wird auch nicht verletzt. Niemand kommt auf den Gedanken, daß es vielleicht doch nicht schlecht wäre, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, daß der Angeklagte es mit seinen Drohungen ernst meint, mit der Ausnahme des Angeklagten selbst, der für diesen Fall extra ein Messer mitgebracht hat.

Das er vor Gericht auch ordnungsgemäß zum Einsatz bringt. Da es keine Beamten im Saal gibt, die für die Abwehr derartiger Gefahren zuständig wären, muß der Ehemann der Apothekerin selbst versuchen, sie vor dem Mann zu verteidigen, der sie abstechen will. Der erst nach Angriffsbeginn in den Gerichtssaal bestellte Polizist macht zur Klärung des Sachverhalts sofort von seiner Schußwaffe Gebrauch, und zielt dabei auf den Gatten. Indes stirbt die Apothekerin.

Nach diesem Vorfall drängten sich unbequeme Fragen u.a. über das dem Sicherheitsdenken der Dresdner Justiz offenbar zugrundeliegende „Laissez-Faire-Prinzip“ auf. Hinzu kam eine Erlanger Medienwissenschaftlerin und Rassismusforscherin, Dr. Sabine Schiffer, die vermutete, die in einer Krisensituation spontan getroffene Entscheidung des eingreifenden Beamten, auf den Ehemann zu zielen statt auf den Täter, könne womöglich etwas mit dem rassistischen Subtext einer Gesellschaft zu tun haben, in der Muslime ständig verteufelt und entmenschlicht werden. Ihre Bemerkungen ernteten Morddrohungen aus den üblichen Kreisen, die sie auch ordnungsgemäß anzeigte.

Das Mühlenkombinat „Deutsche Justiz“ hat auf die Bemerkungen von Dr. Schiffer gehört und sofort ein Strafverfahren – die ultima ratio der repressiven Staatsmacht –   eingeleitet.

Gegen sie.

Mit dem Strafbefehl des Amtsgerichts Erlangen (Az. Cs 404 Js 45405/09) wird Dr. Schiffer zur Last gelegt, gegen den Gummiparagraphen § 186 StGB („Üble Nachrede“) verstoßen zu haben. Angedroht wird eine Geldstrafe in Höhe von 6000,00 EUR bzw. zwei Monate Gefängnis.

Grundlage des Strafbefehls ist ein Interview von Dr. Schiffer mit dem iranischen Nachrichtensender IRIB, in dem es in einem Nebensatz hieß, daß der Polizist „sicherlich aus rassistischen Gründen“ nicht den Irren mit dem 30 cm langen Messer, sondern den zur Hilfe geeilten Ehemann des Opfers anschoss.

Hierbei handele es sich, so der Strafbefehl, um eine „unwahre Behauptung“, die „geeignet ist [den Polizisten] verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“.

Die Unwahrheit der Vermutung der Dr. Schiffer stehe fest, da der Polizist behaupte, nicht aus rassistischen Gründen gehandelt zu haben und die Staatsanwaltschaft Dresden ihm dies abnehme.

QED.

„Diese Einlassung des Polizeibeamten kann nicht widerlegt werden“, verkündet der Strafbefehl. Stimmt. Nachgewiesen werden kann sie natürlich auch nicht.

Somit liegt dieser Verwaltungsmaßnahme der politischen Strafjustiz die gängige Auffassung zugrunde, man dürfe jeden bestrafen, der einem anderen verwerfliche Beweggründe unterstelle, wenn dieser die Unterstellung abstreite. „Unwahr“ heißt – wie im deutschen Äußerungsrecht so oft –  „strittig“.

Den Vier-Wörter-Nebensatz, für den Dr. Schiffer ins Gefängnis soll, hat sie in einer anschließend herausgegebenen Presseerklärung klargestellt:

Bei der von mir geäußerten Vermutung, dass der Polizist aus rassistischen Gründen auf den Ehemann des Opfers und nicht auf den wahren Angreifer gezielt haben könnte, handelt es sich um einen Erklärungsversuch, der auf den unbewussten Folgewirkungen medialer Sachverhaltsdarstellungen basiert. Wenn arabisch-stämmige Mitbürger in den Medien undifferenziert immer wieder als potenzielle Gewalttäter, Terroristen oder "Ehrenmörder" dargestellt werden, kann diese Form der Mediendarstellung auch das Unterbewusstsein der Medienkonsumenten und deren tatsächliches Handeln in Stresssituationen beeinflussen.

Es ist heute unbestritten, dass es über Jahre hinweg eine mediale Berieselung sowohl in der Berichterstattung als auch im Unterhaltungsbereich in Bezug auf Muslime und arabisch-stämmige Menschen gab. Deshalb kann man auch davon ausgehen, dass diese kollektiv verankerten Bilder in einer Situation, in der man nicht in Ruhe überlegen und einen Sachverhalt objektiv prüfen kann, eben zu einer spontanen Fehlentscheidung über mögliche Täter und Opfer führen kann. Es war daher nie meine Absicht, dem Polizeibeamten eine von Grund auf rassistische Einstellung oder gar vorsätzliches Handeln zu nterstellen. Ich wollte lediglich auf die Folgewirkungen medialer Darstellungen hinweisen und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe anmahnen, über derlei rassistische Fehlinterpretationen und deren Begünstigung sowohl durch Mediendarstellungen als auch durch politische Diskurse aufzuklären. Dieser Aufgabe sollten wir uns entschlossen stellen. Sie geht uns alle an.

D.h., bei ihrer Vermutung ging es – wie es jedem längst hätte klar sein müssen, der nicht unbedingt etwas anderes hineinlesen will – nicht darum, diesen einzelnen Polizisten als bewußt handelnden Muslimhasser abzustempeln, sondern darum, daß er, wie jeder andere in der Gesellschaft, mit entmenschlichenden und verteufelnden Darstellungen von Muslimen nur so bombardiert wird, was sich ja nachweislich unbewußt auf mentale Sachverhaltsdeutungen und spontane Handlungen auswirken kann.

Diese Klarstellung des bereits Eindeutigen war der Staatsanwaltschaft Erlangen übrigens bei Abfassung des Strafbefehls längst bekannt. Die Presseerklärung wird sogar unter der Rubrik „Sonstige Beweismittel“ aufgeführt.

Selbstverständlich kann auch diese Einlassung der Dr. Schiffer nicht widerlegt werden. Im Strafbefehl selbst sind keine Ausführungen zur Bedeutung dieses Beweismittels zu finden. Überhaupt ist im Strafbefehl kein Indiz dafür ersichtlich, daß die Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht zur Ermittlung „auch der zur Entlastung dienenden Umstände“ nach § 160 II StPO nachgekommen ist, es sei denn, die StA meint, durch die Aufführung der Presseerklärung als „sonstiges Beweismittel“ ohne inhaltliche Auseinandersetzung dieser Pflicht bereits in vollem Maße genügt zu haben.

Wiedersehen mit dem Minenfeld

Es wäre ein verhängnisvoller Fehler, sich von Berichten über Einzelfallunrecht zu dem Glauben verleiten zu lassen, daß es sich bei Fällen wie der Fall von Dr. Sabine Schiffer um Ausnahmen von der Regel „Meinungsfreiheit“ handele, daß in solchen Fällen das freiheitlich-demokratische Strafrecht zu politischen Zwecken mißbraucht werde. Ebenso falsch und gefährlich wäre es, sich aufgrund eines etwaigen Freispruchs in diesem oder in anderen Fällen vorzumachen, daß die Gefahrenspitze gekappt und die Meinungsfreiheit „wiederhergestellt“ worden sei.

Unter „Mißbrauch“ versteht man den zweckfremden Einsatz eines sonst akzeptablen Mittels. Die Angriffe auf kritische Stimmen durch die Justiz sind aber gar nicht zweckfremd, sondern fest im deutschen Recht verankert. Wozu dient denn sonst der Einsatz der ultima ratio der repressiven Staatsgewalt gegen Tatbestände wie „üble Nachrede“, „Beleidigung“, „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“, „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“? Wozu dient denn sonst eine „Rechtsprechung“, in der das Wort „unwahr“ ohne ernstzunehmende Beweisführung einfach so hingekritzelt werden darf, wenn eine Äußerung mit dem ästhetischen Empfinden von Richtern und Staatsanwälten unvereinbar ist? Wozu dient sonst ein „Persönlichkeitsrecht“, das der Selbstbeweihräucherung der Mächtigen Verfassungsrang gewährt und die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit nicht als Kern der menschlichen Persönlichkeit und der Menschenwürde, sondern als zweitrangige Faktoren betrachtet?

Solange diese Gummiparagraphen und die dazu passende Elastedoktrin nicht abgeschafft werden, kann von Meinungsfreiheit keine Rede sein, sondern allenfalls von Meinungsprivileg. Solange dem Staat die Macht eingeräumt wird, Äußerungen aufgrund ihres politischen-ideologischen Inhalts unter Strafe zu stellen, wird es immer wieder Fälle wie den der Dr. Schiffer geben.

Wie ich es schon einmal geschrieben habe:

Mir ist an Vorschlägen für „sachgerechtere“ Überprüfungsmaßstäben nichts gelegen. Solche Maßstäbe gibt es gar nicht; jeder auch so neutral und objektiv klingende Maßstab läuft letzten Endes auf das ästhetische Empfinden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, und damit auf völlige Waffenungleichheit hinaus. Die einen haben die Staatsgewalt, die andern nur das Wort.

Jede Ausprägung eines solchen Systems – mit den Lippenbekenntnissen zur Meinungsfreiheit und dem Heraufbeschwören „höherer Werte“ – ist zu bekämpfen. Da hilft eine Feinabstimmung – damit nur die „Richtigen“ eingelocht oder mit vernichtenden Geldstrafen um ihre Existenz gebracht werden, überhaupt nicht weiter, denn es gibt keine „Richtigen“. Das ist Landschaftsplege im Minenfeld. Gefragt sind aber Minenräumfahrzeuge.

Wie das gehen soll? Erstens gehören reine Äußerungs- und Propaganda„delikte“ aus dem Strafrecht gänzlich ausgeklammert, solange die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eines sofortigen Gewaltausbruchs bzw. die vom Täter nachweislich beabsichtigte sofortige tatsächliche Auslösung von Gewalt nicht tatbestandlich vorausgesetzt wird. Im Zivilrecht wäre eindeutig vorzuschreiben, daß Kläger, die Personen der Zeitgeschichte sind, schon im Vorfeld der Hauptverhandlung nachweisen müssen, daß die angegriffene Äußerung unwahr ist und daß der Beklagte die Unwahrheit der Äußerung kannte oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Liegt keine nachgewiesenermaßen unwahre Behauptung vor, soll die Klage sofort kostenpflichtig abgewiesen werden, denn schon die Einleitung eines Prozesses stellt eine äußerst wirksame Einschüchterungsmaßnahme dar, der nur zum Teil durch eine letztendliche Abweisung abgeholfen werden kann.

Dann wird man ohne Erröten von Meinungsfreiheit sprechen können.


(Plus ça) Change

Umlaute und Sonderzeichen sind wieder da!

Vielleicht kann mir das jemand erklären, denn ich raff’s überhaupt nicht. Ich habe jedoch endlich herausgekriegt, wie ich vermeiden kann, daß aus all den Umlauten und Sonderzeichen so merkwürdige "¤ ü ö Ã" -Zeichenreihen werden. Falls sich sonst wer mit diesem Problem herumschlägt, unten die Lösung, die ich rein zufällig gefunden habe:

Wenn man die Kommentare über "Edit Comment" (Kommentare-Panel) freigibt, wird der Zeichensatz irgendwie verkackt. Wenn man unter "Unmoderated Comments" einfach auf den "Moderate"-Knopf klickt, sehen die Kommentare genau so aus, wie sie eigentlich aussehen sollen.

Macht zwar überhaupt keinen Sinn, aber so ist es jedenfalls bei mir. 

Also, umlautet und sonderzeichnet, was das Zeug hält, ihr lieben- jetzt geht’s wieder!

Der masturbatorische Philosemitismus – nochmals zu den Antideutschen


Einige haben bemängelt, daß mein satirischer Kurztext zum Thema „Antideutsche“ eben keine politologische Abhandlung mit allerhand Fundstellennachweisen sei. Zwar könnte man dagegen einwenden, daß das schließlich zwei völlig unterschiedliche Genres seien, die unterschiedliche Stilmittel einsetzen und unterschiedliche Ziele verfolgen. Damit wäre eigentlich alles gesagt.

Der Kernfrage – Was sind diese „Antideutschen" eigentlich für welche? – möchte ich mich aber schon etwas ausführlicher zuwenden. Die im folgenden zitierten Äußerungen habe ich repräsentativen antideutschen Presseorganen entnommen, und zwar teils dem Aufsatz „Gegen die antisemitische Internationale“ und Teils den „Aktuell“-Artikeln des antideutschen Verlags „BAHAMAS“. Wer als Antideutsche/r der Ansicht ist, daß diese Quellen nicht repräsentativ für die ganze besondere antideutsche Denkart seien, ist selbstverständlich herzlich eingeladen, in den Kommentaren repräsentativere Quellen zu verlinken (bitte beachten, daß Umlaute nicht angezeigt werden können – woran das liegt, ist mir ein Rätsel, also bitte: Keine Umlaute und keine Sonderzeichen).

Zum antideutschen Judenbild
Für den Nazi bin ich Hassobjekt. Für den Antideutschen bin ich Wichsvorlage.
Für keinen von beiden bin ich Mensch.


Die Antideutschen haben ein wirklich merkwürdiges Verhältnis zum Judentum. Zum Ausdruck kommt dieses Verhältnis u.a. im Untertitel des Aufsatzes Israelkritik – die zarteste Versuchung seit es Antisemitismus gibt: „Warum den Antisemitismus nicht kritisieren kann, wer mit Israel nicht solidarisch ist.“ Die grammatischen Besonderheiten dieser Äußerung sollen uns nicht weiter aufhalten. Wichtig ist zunächst die Frage, was man nach Auffassung der Antideutschen unter „mit Israel solidarisch“ zu verstehen hat. Diese Frage haben die Volksgenossen bei BAHAMAS mehrfach beantwortet. „Solidarität mit Israel, so weiß antideutsche Kritik“, heißt es in einem Beitrag von Tjark Kunstreich, der unter Antideutschen als so etwas wie ein Intellektueller zu gelten scheint, „ist entweder bedingungslos oder sie ist keine.“ So stellt schon „die trotzige Beanspruchung [des Rechts], Israel kritisieren zu dürfen“ einen „Verrat an Israel“ dar.  In der „Verteidigung Israels gegen jede Kritik“, so der Aufruf zu einer antideutschen Konferenz (auch bei BAHAMAS zu finden), liege eine der Hauptaufgaben der antideutschen „Kritik“.
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Meldungen aus dem Exil ist Kandidatin zum Bloggermädchen des Jahres 2009 nominiert worden- jetzt abstimmen!

 

 

 

Ich weiß nicht, wie’s geschehen konnte, ich weiß nicht, wer’s war (aber wer immer’s war, DANKE!). Daß meinen Texten soviel Aufmerksamkeit geschenkt wird, hätte ich nicht geahnt. Aber Susanne vom feministischen Blog Maedchenmannschaft.net hat mir soeben mitgeteilt, daß ich zur Mädchenmannschaft-Bloggerin des Jahres 2009 nominiert worden sei.

Abstimmen könnt ihr hier
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Existenzrechte

Der Satz ist in aller Munde: „Israels Existenzrecht darf nicht in Frage gestellt werden.“

Man muß fairerweise anmerken, daß dieser Schwachsinn mitnichten neu ist. So reden sich die Tel-Aviver Regierung und ihre Washingtoner Vorgesetzten schon seit Jahren aus Verhandlungen heraus. Das ist die Wunderwaffe, die immer wieder die Gefahr einer diplomatischen Lösung aus der Welt schafft.
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Lob der Innovation

An dieser Stelle möchte ich mal ein Loblied auf den politischen Innovationsstandort Deutschland singen. Paradoxa, vor denen man anderswo schreiend flüchtet, werden in der BRD freundlich umarmt. Dort kapitulieren die eisernen Gesetze der Logik vor der Akrobatik der Gehirnzellen. „Nichts ist unmöglich“ lautet die Devise.

Wußten Sie z.B., daß man den Imperialismus, den Militarismus, den Nationalismus und den Rassismus befürworten und dabei links sein kann? Echt! Ich hab’s gesehen! Continue reading →

Was darf die Satire?

Laß es bloß nicht drauf ankommen!

Frage an Radio Jerewan:
Was hat die Meinungsfreiheit mit dem Oralverkehr gemeinsam?
Antwort:
Eine falsche Zungenbewegung, und schon bist du im Arsch!
– Alter sowjetischer Witz

 

Willkommen im Minenfeld


Vor gut 90 Jahren fragte der Satiriker, Essayist und politische
Allgemein-Hellseher Kurt Tucholsky rhetorisch, was die Satire dürfe.
Die Antwort lieferte er gleich mit: Alles. Seitdem ist jeder, der auch
nur ein bißchen Macht und verdienstunabhängiges Ansehen genießt, eifrig
darauf bedacht, ihm zu widersprechen. Was die Satire eigentlich darf,
hängt letzten Endes davon ab, wieviele Instanzenzüge der Satiriker sich
leisten kann.

Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz kündigt stolz an: „Eine Zensur
findet nicht statt.“ Man muß schon zugeben, daß das nicht einmal
gelogen ist. Dank der gewaltigen, scheinbar neutralen, pseudohumanen
juristischen Apparatur, die sich aus den Gummiparagraphen des Straf-
und Zivilrechts (z.B. §§ 90 [Verunglimpfung des Staates, usw.], 185 ff
[Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede] StGB, § 823 ff [Deliktischer
„Ehren-„ und „Persönlichkeits“schutz] BGB) und den Elastegrundsätzen
des Bundesverfassungsgerichts zusammensetzt, steht jeder Satiriker vor
einem Minenfeld (mit flüssigen Grenzen noch dazu). Wozu braucht man da
noch eine Zensur? Continue reading →

2 Fragen eines Lesers

Irgendwie klappt die Kommentarfunktion bei mir nicht mehr. Jedesmal erscheint die Fehlermeldung "Ungültige Daten gesendet!" Was das soll, ist mir ein Rätsel. Jedenfalls wollte ich diese beiden Fragen DeusFigendis unbedingt beantworten:
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Warum muß ausgerechnet der Broder etwas Vernünftiges fordern?

http://noblogs.org/flash/mp3player/mp3player.swf

 

Wenn ich einen Text von Henryk M-für-Mamser Broder lese, mache ich mich immer auf einiges gefaßt. Ich hätte gedacht, daß er gar nicht mehr imstande wäre, mich zu überraschen. Seine rassistischen Ausfälle, seine verlogene Hetze gegen Juden unzureichender Linientreue – ich war mir sicher, daß ich beim Lesen der Texteproduktion dieses Tiefenmessers der deutschsprachigen Publizistik zwar kotzen könnte, aber niemals staunen würde.

In diesem Sinne habe ich mich hingesetzt, um seine Kandidaturerklärung für den Vorsitz des Zentralrates der Juden in Deutschland über mich ergehen zu lassen. Continue reading →